Abgrenzung in Gewerbegebiet Süd verändert

Erneuter Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 25. Oktober 2016 eine geänderte Abgrenzung des Bebauungsplans „Gewerbegebietserweiterung Süd“ beschlossen und entschieden hierfür einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Die geänderte Abgrenzung resultiert daraus, dass eine Grünfläche als „Pufferzone“ zwischen der bestehenden Wohnbebauung „West I“ und der neu entstehenden Gewerbegebietserweiterung entstehen soll. Auch ist die verkehrliche Anbindung der neuen Gewebefläche über die Gerhart-Hauptmann-Straße einzubeziehen.

Der voraussichtliche Geltungsbereich ist im beigefügten > Lageplan PDF (167,9 KB) dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.