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Aktueller Stand der Förderung zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden und  Nichtwohngebäuden

Energetische Sanierung steuerlich abschreiben ist nun möglich

Neben der Verteuerung fossiler Heizungen (CO2‐Preis) wird die Förderung für energetische  Sanierungen ausgebaut: Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist die steuerliche  Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Wer seit dem 1. Januar 2020 seine  Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage  einbaut, darf 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Kosten, maximal 40.000 Euro, über einen Zeitraum  von drei Jahren von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr können sieben Prozent, bis zu 14.000 Euro,  im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12.000 Euro von der  Steuerschuld abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Auch Kosten für  Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können  sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.

Austauschprämie für alte Ölheizungen 

Am 1. Januar 2020 ist auch die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Mit der  Prämie übernimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45  Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der  Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung etwa durch eine Wärmepumpe  oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält den Zuschuss in voller Höhe. Für eine Erdgas‐Hybridheizung  mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise über die Einbindung  von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.

Mehr Geld von BAFA und KfW 

Auch für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es  Investitionszuschüsse des BAFA: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien  betrieben werden, 30 Prozent für Gas‐Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren‐Anteil von  mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas‐Brennwert‐heizungen, die auf die spätere Einbindung  erneuerbarer Energien vorbereitet sind. Neue Ölheizungen werden überhaupt nicht mehr gefördert.  Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung.  Geht es um Dämmungen, neue Fenster, die Heizungsoptimierung oder den Anschluss an  Wärmenetze, können Hauseigentümer, die ihr selbstgenutztes Wohneigentum sanieren lassen  wollen, auch auf die stark aufgewerteten Förderprogramme der KfW zurückgreifen. Kredit‐ und  Zuschussvariante werden nun erstmals gleich hoch gefördert. Die Änderungen gelten ab 24. Januar  2020: Die förderfähigen Kosten zum KfW‐Effizienzhaus steigen von 100.000 Euro auf 120.000 Euro,  ein Zuschuss ist – je nach Effizienzhausstandard – zwischen 30.000 und 48.000 Euro möglich. Bei  Einzelmaßnahmen sind es maximal 10.000 Euro, die förderfähigen Kosten wurden auf 50.000 Euro  angehoben. In finanzieller Hinsicht sind die KfW‐ und BAFA‐Gelder jetzt ähnlich attraktiv wie die neue  steuerliche Abschreibung. Je nach individuellem Steuersatz können aber Unterschiede zu Tage  treten.

Ab dem nächsten Jahr findet eine Neuordnung der Förderlandschaft statt 

Die Förderlandschaft im Gebäudebereich wird neu geordnet, zukünftig soll unter der neuen  Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbare  Energien unter einem Dach zusammengefasst werden.  Die Komplexität der Gebäudeförderlandschaft wird mit der BEG stark reduziert. Aus vier  Förderprogrammen (CO2‐Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm für Erneuerbare  Energien (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Heizungsoptimierungsprogramm  (HZO)) mit insgesamt zehn Teilprogrammen entsteht ein einziges Programm mit drei  Teilprogrammen, das Energieeffizienz und Erneuerbare Energien erstmals unter einem Dach  zusammenführt:

Vermutlich findet hier zukünftig eine Aufgabenteilung zwischen der BAFA (bisher zuständig für die erneuerbare Energien Programme) und der KfW (Gebäudesanierungsprogramm, EffizienzhausProgramm) statt allerdings nicht mehr nach Themen, sondern nach Finanzierungsform (BAFA  Zuschuss; KfW zinsverbilligte Darlehen). Die Einführung dieses Programms ist für den 1. Januar 2021 angedacht.