Gemeinde Dossenheim erlässt Allgemeinverfügung / Appell des Bürgermeisters „Bleiben Sie wenn möglich Zuhause“

Bund, Land und Kommunen haben in den vergangenen Tagen mit Schließungen und Verfügungen auf die aktuelle Lage reagiert. Die Gemeindeverwaltung Dossenheim begegnete der Ausbreitung des Corona-Virus frühzeitig mit verschiedenen Maßnahmen und machte ihre Entscheidungen stets transparent. Aus diesem Grund soll nun auch auf die Allgemeinverfügung der Gemeinde Dossenheim vom 18. März 2020 verwiesen werden, welche u.a. auf der Homepage der Kommune eingesehen werden kann. Sie ergänzt die Landesverordnung Baden-Württembergs vom 17. März 2020, die die Schließung von Bildungs-, Kultur- und Betreuungseinrichtungen regelt sowie die Schließung von Kinos, Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen, Sportanlagen und Sportstätten, Fitnessstudios sowie Tanzschulen, Vergnügungsstätten, Prostitutionsstätten, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, Wettannahmestellen sowie den öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen veranlasst. Auch die Gemeindeverwaltung hat alle Spielplätze geschlossen und bittet darum, die Anlagen nicht zu betreten. Dies wird vom Ordnungsamt und vom Polizeirevier Heidelberg-Nord kontrolliert.

Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Dossenheim untersagt nun zusätzlich auch andere Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen. „Bleiben Sie möglichst Zuhause oder meiden Sie bitte die vielzitierten sozialen Kontakte. Damit helfen Sie nicht nur sich und Ihren unmittelbaren Angehörigen, sondern ebenfalls stärker gefährdeten Mitmenschen“, so Bürgermeister David Faulhaber. Um die Zahl der Infektionen zu reduzieren, sei dies der einzig erfolgversprechende Weg

Sitzungen des Gemeinderats abgesagt

Der Verwaltungsstab der Gemeinde Dossenheim bewertet die momentane Lage in einer ausgesprochen dynamischen Entwicklung fortlaufend. Darauf aufbauend werden notwendige Entscheidungen getroffen. Um der Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger, Angehörigen des Gemeinderates und der Verwaltung gerecht zu werden sowie eine Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, finden ebenfalls die kommenden beiden Sitzungen des Gemeinderates und des Haupt- und Finanzausschusses nicht statt. Dringend notwendige Beschlussfindungen erfolgen im elektronischen Umlaufverfahren. So ist und bleibt die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Gemeindeverwaltung aufrechterhalten.

„Lassen Sie uns verantwortungsbewusst und vernünftig sein und diesen Herausforderungen gemeinsam und mit gegenseitiger Achtung begegnen. Dort wo dies nicht stattfindet, werden wir allerdings auch mit aller Konsequenz sowie der Unterstützung der Polizei einschreiten“, so David Faulhaber weiter. Die eigene Gesundheit und die unserer Mitmenschen haben oberste Priorität.