Auslegungshinweise zur Rechtsverordnung
Das Land Baden-Württemberg hat eine Auslegungshilfe zu ihrer Rechtsverordnung veröffentlicht. Darin ist detailliert aufgezählt, welche Einrichtungen und Ladengeschäfte auf Grund der Corona-Verordnung nun zusätzlich geschlossen werden müssen.
Nähere Informationen erhält man auch jederzeit auf der Homepage des Landesministeriums Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/auslegungshilfe-zu-ladenschliessungen/.