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Auslegungshinweise für zahnärztliche Behandlung

Das Sozialministerium hat gemeinsam mit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Auslegungshinweise zur Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen erarbeitet. Anlass hierzu gab die Regelung des § 6a CoronaVO.

Die Auslegungshinweise finden Sie unter folgendem Link:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/vorgaben-der-corona-verordnung-fuer-zahnaerzte-konkretisiert/