Auslegungshinweise für zahnärztliche Behandlung
Das Sozialministerium hat gemeinsam mit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Auslegungshinweise zur Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen erarbeitet. Anlass hierzu gab die Regelung des § 6a CoronaVO.
Die Auslegungshinweise finden Sie unter folgendem Link: