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Mund- und Nasenmaske ab 27. April Pflicht

Man sieht sie mittlerweile immer häufiger: Bunte und neutrale Masken oder einfache Tücher, gebunden um Mund und Hals. Ab nächster Woche sind diese Mund- und Nasenmasken in Baden-Württemberg Pflicht. Wer einkaufen möchte oder den öffentlichen Nahverkehr nutzt, ist verpflichtet, eine Maske zu tragen. Dies regelt die Corona-Verordnung des Landes.

Die Gemeinde Dossenheim hat ebenfalls eine Maskenpflicht für öffentliche Gebäude der Gemeinde Dossenheim verfügt, die ab Montag, 27. April in Kraft tritt. So muss beim Besuch des Rathauses oder der Bücherei eine Maske getragen werden. Auch auf dem Markt gilt ab sofort eine Maskenpflicht. „Wir orientieren uns damit an der Empfehlung der Bundesregierung. Die Maske hilft, Ansteckungen zu reduzieren. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zurück zur Normalität“.

In Dossenheim kann man einfache Mund- und Nasenmasken an vielen Stellen erwerben: bei den Apotheken, beim Kiosk Stauch am Bahnhofsplatz sowie bei der Schneiderei Rana am Petrus. Zudem läuft immer noch die Nähaktion der Volkshochschule in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung. Wer möchte kann mitmachen, Masken nähen und im Rathaus abgeben. Die Verwaltung reinigt diese und gibt sie an Einrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger ab. Wer keine Maske zur Verfügung hat, kann sich auch ein Schal oder Tuch um Mund und Nase binden.

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen zur Maskenpflicht gibt es unter diesem Link.