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Land aktualisiert Verordnung zur Einreise und Quarantäne

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung spezifiziert. Sie heißt nun CoronaVO Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ). Das Tätigkeitsgebot aus Paragraph 2 wird aufgehoben. Der Paragraph 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 wird erweitert um „oder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst bis zu fünf Tage“. Dies erweitert den Kreis der Personen, die von der Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne ausgenommen werden können. In § 3 Abs. 2 S. 1 wird der Klammerzusatz (Saisonarbeitskräfte) gestrichen, sodass diese – als einschränkend verstandene Formulierung – ebenfalls mit einer gewissen Weitung gelesen werden kann. Die Verordnung kann man unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/ nachlesen.