Landesregierung verabschiedet Lockerungen
Die Landesregierung verabschiedet Lockerungen der Corona-Verordnung. Sie treten am heutigen Montag, 11. Mai 2020, in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen sind in Kürze folgende:
- Im öffentlichen Raum dürfen Personen auch mit Personen eines weiteren/anderen Hausstands unterwegs sein
- In privaten Räumen sind nun nicht mehr nur direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel), sondern zusätzlich auch Geschwister (Seitenlinie) und deren Nachkommen (also Kinder und Enkel) von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen im nichtöffentlichen Raum ausgenommen.
- Musikschulen und Jugendkunstschulen können einen eingeschränkten Betrieb aufnehmen
- Fahrschulen können wieder den Betrieb aufnehmen, ebenso Flugschulen
- Sonnenstudios dürfen wieder öffnen
- Weitere körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienestandards wie Friseure dürfen öffnen. Dazu zählen:
- Massagestudios
- Kosmetikstudios
- Nagelstudios
- Tattoo-Studios
- Piercingstudios
- Vergnügungsstätten wie Spielbanken, Spielhallen sowie Wettvermittlungsstellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Sie dürfen aber keine gastronomischen Angebote anbieten.
- Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen unter Auflagen wieder öffnen
- Freiluft-Sport mit Tieren kann unter Auflagen wieder stattfinden, etwa Reitanlagen und Hundeschulen
- Sportboothäfen dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder den Betrieb aufnehmen
- Luftsport ist wieder möglich. Dazu zählt auch der Modellflug.
- Die Alltagsmasken sind nicht nur in Läden und im Nahverkehr, sondern auch im Personenfernverkehr (Züge der DB AG) zu tragen sowie in Flughafengebäuden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/
Nachlesen:
Auch die Verordnung zur Quarantäne bei der Einreise wurde geändert: 2020_05_09_SM_Dritte-VO_Aenderung_CoronaVO-Einreise-Quarantaene