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Landesregierung verabschiedet Lockerungen

Die Landesregierung verabschiedet Lockerungen der Corona-Verordnung. Sie treten am heutigen Montag, 11. Mai 2020, in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen sind in Kürze folgende:

  • Im öffentlichen Raum dürfen Personen auch mit Personen eines weiteren/anderen Hausstands unterwegs sein
  • In privaten Räumen sind nun nicht mehr nur direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel), sondern zusätzlich auch Geschwister (Seitenlinie) und deren Nachkommen (also Kinder und Enkel) von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen im nichtöffentlichen Raum ausgenommen.
  • Musikschulen und Jugendkunstschulen können einen eingeschränkten Betrieb aufnehmen
  • Fahrschulen können wieder den Betrieb aufnehmen, ebenso Flugschulen
  • Sonnenstudios dürfen wieder öffnen
  • Weitere körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienestandards wie Friseure dürfen öffnen. Dazu zählen:
    • Massagestudios
    • Kosmetikstudios
    • Nagelstudios
    • Tattoo-Studios
    • Piercingstudios
  • Vergnügungsstätten wie Spielbanken, Spielhallen sowie Wettvermittlungsstellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Sie dürfen aber keine gastronomischen Angebote anbieten.
  • Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen unter Auflagen wieder öffnen
  • Freiluft-Sport mit Tieren kann unter Auflagen wieder stattfinden, etwa Reitanlagen und Hundeschulen
  • Sportboothäfen dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder den Betrieb aufnehmen
  • Luftsport ist wieder möglich. Dazu zählt auch der Modellflug.
  • Die Alltagsmasken sind nicht nur in Läden und im Nahverkehr, sondern auch im Personenfernverkehr (Züge der DB AG) zu tragen sowie in Flughafengebäuden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/

Nachlesen:

200509_Corona-Verordnung

– Spitzensport_Anlage 1

– Training_Anlage 2

Auch die Verordnung zur Quarantäne bei der Einreise wurde geändert: 2020_05_09_SM_Dritte-VO_Aenderung_CoronaVO-Einreise-Quarantaene