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Land lockert Maßnahmen der Corona-Verordnung

Das Land Baden-Württemberg hat neue Lockerungen der Corona-Verordnung beschlossen. Sie treten am 27. Mai in Kraft. Weitere Lockerungen folgen dann am 2. Juni.

Die ganze Verordnung können Sie hier nachlesen.

Zentrale Änderungen im Überblick:

Einschränkung des Aufenthalts im öffentlichen Raum und von Ansammlungen, Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen:

– Die Personengrenze außerhalb des öffentlichen Raums wird von fünf auf zehn Personen angehoben. Daneben wird – wie bisher – klargestellt, dass sich das Verbot nicht auf Familienverbindungen und Haushaltsverbindungen nach Ziff. 1-3 bezieht. Es fällt in diesen Fällen jedoch die Möglichkeit einen weiteren Haushalt hinzuzuziehen weg.

– Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern, auch in Betrieben, Behörden und Einrichtungen, bis zum Ablauf des 31.08.2020 untersagt. Es wird jedoch zugleich eine Verordnungsermächtigung geschaffen, wonach Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern – einschließlich Proben und Vorbereitungsarbeiten – möglich sein sollen.

Einschränkung des Betriebs von Einrichtungen

– Kunstschulen werden vom Untersagungsverbot ausgenommen.

–  Trainingseinheiten von Sportvereinen und anderen Angeboten an Vereinsmitglieder werden in Schwimm- und Hallenbädern sowie Thermal- und Spaßbädern ab 02.06.2020 zugelassen.

Ab dem 2. Juni:

Hochschulen, Akademien des Landes, (neu) Landesbibliotheken und Archive

Es werden die Landesbibliotheken, wissenschaftliche Bibliotheken an den Hochschulen und Archive geöffnet.

Einschränkung des Betriebs von Einrichtungen

Es werden die folgenden Betriebsuntersagungen zum 02.06.2020 beendet:

  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art
  • Jugendhäuser
  • betreffend Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Bars, Shisha-Bars und Kneipen
  • Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten
  • öffentliche Bolzplätze
  • Beherbergungsbetriebe u.a.

Corona leicht erklärt: https://dossenheim.de/2020/05/27/corona-leicht-erklaert/