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Dossenheimer Hallenbad bleibt vorerst geschlossen

Leider muss das Dossenheimer Hallenbad auch weiterhin geschlossen bleiben. Hintergrund ist die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese erlaubt ab dem 2. Juni lediglich eine Nutzung von Hallenbädern für Schwimmkurse und Schwimmunterricht unter restriktiven Auflagen. Um diese Grundsätze des Infektionsschutzes gemäß der Corona-Verordnung im Dossenheimer Hallenbad einzuhalten, dürfen nur wenige Schwimmerinnen und Schwimmer zur Nutzung des Hallenbades zugelassen werden. Trotz der sehr geringen Anzahl an erlaubten Nutzern, müsste die komplette Infrastruktur des Hallenbads hochgefahren werden, was eine große wirtschaftliche Belastung darstellen und momentan in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen würde. Sobald es neue Vorgaben gibt, wird über eine Öffnung neu entschieden und kommuniziert werden.