Gemeinderat verabschiedete Beschlüsse am 26. Mai

Die Gemeinde Dossenheim informiert künftig regelmäßig über die aktuellen Beschlüsse des Gemeinderats in den Gemeindenachrichten sowie auf der Homepage dossenheim.de. Weitere Informationen bietet stets auch das Bürgerinfoportal.

 

Gemeinderat beschließt Haushaltskonsolidierungskommission einstimmig

Der Gemeinderat hat der Bildung einer Haushaltskonsolidierungskommission zugestimmt. Aufgrund der prognostizierten Einnahmeneinbrüche durch die Corona-Pandemie sollen die Fraktionen stets über die aktuellen Entwicklungen der Haushaltssituation informiert und frühzeitig in den Prozess der Haushaltskonsolidierung einbezogen werden. Pro Fraktion wird ein Gemeinderatsmitglied in der Kommission tätig sein. Ebenso der Bürgermeister sowie seine Stellvertretungen. Die Fachbereichsleiter sowie der Leiter der Zentralstelle stehen der Kommission dabei beratend zur Seite.

Gemeinderat stimmt kommunalem Hilfsprogramm zu

Bürgermeister David Faulhaber hat gemeinsam mit der Verwaltung ein kommunales Hilfsprogramm erarbeitet. Dieses Programm versteht sich als Ergänzung zu Maßnahmen von Bund und Land. Zum kommunalem Hilfsprogramm gehört die Unterstützung von Familien bei den Kita-Gebühren, Maßnahmen für Vereine sowie eine Erhöhung der Vereinsgrundförderung, der Verzicht auf Raum- und Hallenmieten sowie die Verdoppelung der Zuschüsse für Kinder und Jugendliche. Auch die Gastronomie und der Einzelhandel werden unterstützt.

Dossenheim erhält einen Ältestenrat

Der Gemeinderat hat der Bildung eines Ältestenrats, wie ihn die Gemeindeordnung offiziell vorsieht und ermöglicht, mehrheitlich zugestimmt. Bürgermeister Faulhaber hat die Einrichtung eines solchen Gremiums mehrfach thematisiert und erbeten, da hierdurch ein noch besserer Austausch zwischen den Fraktionen, der Verwaltung sowie dem Bürgermeister selbst stattfinden kann. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Ältestenrats, der sich aus Vertreter*innen der Fraktionen zusammensetzt und als Bindeglied zwischen Bürgermeister und Gemeinderat fungiert. Beschlussfassungen können und werden ausschließlich in den darauffolgenden Sitzungen, bspw. des Haupt- und Finanzausschusses, des Technischen Ausschusses oder des Gemeinderates selbst, stattfinden.

Neufassung der Hauptsatzung gendergerecht verabschiedet

Die zuletzt im Jahr 2016 geänderte Hauptsatzung wurde aktualisiert und einstimmig beschlossen. Anlass war die Bildung eines Ältestenrats, der darin aufgenommen wurde. Geändert wurden dabei unter anderem auch die Höhen der Bewirtschaftungsbefugnisse sowie die Personalzuständigkeiten. Zusätzlich ist in der Hauptsatzung festzuhalten, dass Sitzungen des Gemeinderats in Ausnahmesituationen zukünftig auch in Form einer Videokonferenz abgehalten werden können. Dies beruht auf der kürzlich in Kraft getretenen Änderung der Gemeindeordnung und des darin neu aufgenommenen Paragraphen 37a GemO. Dossenheim dürfte damit eine der ersten Kommunen in Baden-Württemberg sein, welche diese Möglichkeit in einer Satzung aufgenommen hat.

Geschäftsordnung des Gemeinderates aktualisiert

Durch die Bildung eines Ältestenrats und der Möglichkeit, zukünftig auch Sitzungen per Videokonferenz unter bestimmten Voraussetzungen durchführen zu können, ist es notwendig geworden, auch die Geschäftsordnung des Gemeinderats anzupassen. Der Beschluss über die Neufassung der Geschäftsordnung erfolgte ebenfalls einstimmig. In diesem Zusammenhang wurde auch entschieden, dass zukünftig der Jugendgemeinderat mit am Sitzungsrund des Gemeinderats Platz nehmen darf. Dies musste allerdings nicht explizit in die Geschäftsordnung mit aufgenommen werden. „Ich freue mich sehr, dass durch diese Entscheidung der Jugendgemeinderat noch näher in die Arbeit am Ratstisch einbezogen wird“, so Bürgermeister Faulhaber.

Richtlinien für das Amtsblatt der Gemeinde Dossenheim überarbeitet

Die Richtlinien für die Gemeindenachrichten Dossenheim wurden überarbeitet und einstimmig verabschiedet. In den Richtlinien sind Maßgaben für redaktionelle Beiträge ebenso wie für den Anzeigenteil festgehalten. Unter anderem wird ein lokaler Bezug zu Dossenheim eingefordert. Künftig ist zudem auch der Textverfasser namentlich zu benennen.