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Quarantänepflicht bei Rückkehr aus Risikogebieten

Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises weist darauf hin, dass Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, sich unverzüglich nach der Einreise bei der zuständigen Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen.
Risikogebiete sind ein Land oder eine Region außerhalb Deutschlands, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Liste der Risikogebiete wird in der jeweils gültigen Fassung auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html)
Wichtig ist vor allem, dass Ein- und Rückreisende unverzüglich die jeweils zuständige Ortspolizeibehörde ihres Wohn- bzw. Aufenthaltsortes kontaktieren. Diese ist in Dossenheim das Ordnungsamt des Rathauses. Auch über Ausnahmegenehmigungen von der Quarantänepflicht wird hier entschieden. Personen, die sich wegen der Einreise aus einem Risikogebiet in Quarantäne befinden, sollten beim Auftreten von Krankheitssymptomen einen Arzt aufsuchen und die Ortspolizeibehörde hierüber informieren. In Absprache mit dem Hausarzt ist dann zu entscheiden, ob ein Abstrich auf das Coronavirus erfolgen sollte. Diese Information wird von dort an das Gesundheitsamt übermittelt.

Bitte melden Sie sich bei einer Rückkehr aus einem Risikogebiet beim Ordnungsamt der Gemeinde:

Jürgen Stannek
Telefon: 06221 8651-54
E-Mail: juergen.stannek@dossenheim.de

Doreen Zipse
Telefon: 06221 8651-56
E-Mail: doreen.zipse@dossenheim.de