Regelungen anlässlich des Vergnügungsparks
Regelungen am Rathausplatz im Rahmen der Dossenheimer Kerwe 2020:
- Es dürfen sich maximal 100 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten.
- Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt zwei Stunden.
- Wo immer der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Die Zugangskontrolle erfolgt durch das Schaustellerpersonal.
- Die Schausteller haben spezielle Hygienevorgaben für ihre Attraktionen. Den Anweisungen des Schaustellerpersonals ist Folge zu leisten.
- Auf dem gesamten Gelände besteht Alkoholverbot. Erkennbar alkoholisierte Personen dürfen das Gelände nicht betreten.
- Haben Sie Symptome, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen, oder standen Sie in den letzten 14 Tagen in Kontakt zu einer mit Covid-19 erkrankten Person, so ist Ihnen der Zutritt zum Gelände untersagt.
- Gemäß § 6 CoronaVO erfolgt eine Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung. Beachten Sie hier bitte den datenschutzrechtlichen Hinweis auf dem Erhebungsblatt.
- Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, sind von dem Besuch der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Gemeinde Dossenheim
DER BÜRGERMEISTER