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Regelungen anlässlich des Vergnügungsparks

Regelungen am Rathausplatz im Rahmen der Dossenheimer Kerwe 2020:

  • Es dürfen sich maximal 100 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten.
  • Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt zwei Stunden.
  • Wo immer der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Die Zugangskontrolle erfolgt durch das Schaustellerpersonal.
  • Die Schausteller haben spezielle Hygienevorgaben für ihre Attraktionen. Den Anweisungen des Schaustellerpersonals ist Folge zu leisten.
  • Auf dem gesamten Gelände besteht Alkoholverbot. Erkennbar alkoholisierte Personen dürfen das Gelände nicht betreten.
  • Haben Sie Symptome, die auf eine Erkrankung mit Covid-19 hinweisen, oder standen Sie in den letzten 14 Tagen in Kontakt zu einer mit Covid-19 erkrankten Person, so ist Ihnen der Zutritt zum Gelände untersagt.
  • Gemäß § 6 CoronaVO erfolgt eine Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung. Beachten Sie hier bitte den datenschutzrechtlichen Hinweis auf dem Erhebungsblatt.
  • Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, sind von dem Besuch der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

Gemeinde Dossenheim
DER BÜRGERMEISTER