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Corona: Landesregierung ruft 3. Pandemiestufe aus

Seit Montag, den 19.10.2020, hat die Landesregierung von Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe ausgerufen und auch Änderungen der Corona-Verordnung beschlossen.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerbereichen im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziff. 4c StrG (vgl. § 3 Abs. 1 Ziff. 11 CoronaVO) sowie in den für den Publikumsverkehr eröffneten Bereichen öffentlicher Einrichtungen (vgl. § 3 Abs. 1 Ziff. 12 CoronaVO)
  • Ansammlungen im Sinne von § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt; hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie bzw. Geschwister und deren Nachkommen (vgl. § 9 Abs. 1 bzw. Abs. 2 CoronaVO)
  • Private Veranstaltungen im Sinne von § 10 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt; hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie bzw. Geschwister und deren Nachkommen (vgl. § 10 Abs. 3  Satz 1 Ziff. 1, Satz 2 CoronaVO)
  • sonstige (öffentliche) Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmende begrenzt (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 2 CoronaVO).

Hier können Sie die gesamte aktuelle CoronaVO nachlesen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/