Corona: Landesregierung ruft 3. Pandemiestufe aus
Seit Montag, den 19.10.2020, hat die Landesregierung von Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe ausgerufen und auch Änderungen der Corona-Verordnung beschlossen.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerbereichen im Sinne von § 3 Abs. 2 Ziff. 4c StrG (vgl. § 3 Abs. 1 Ziff. 11 CoronaVO) sowie in den für den Publikumsverkehr eröffneten Bereichen öffentlicher Einrichtungen (vgl. § 3 Abs. 1 Ziff. 12 CoronaVO)
- Ansammlungen im Sinne von § 9 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt; hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie bzw. Geschwister und deren Nachkommen (vgl. § 9 Abs. 1 bzw. Abs. 2 CoronaVO)
- Private Veranstaltungen im Sinne von § 10 CoronaVO werden auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt; hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie bzw. Geschwister und deren Nachkommen (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1, Satz 2 CoronaVO)
- sonstige (öffentliche) Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmende begrenzt (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 2 CoronaVO).
Hier können Sie die gesamte aktuelle CoronaVO nachlesen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/