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Corona-Verordnung: Maskenpflicht ausgeweitet

Die aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung schreibt eine ausgeweitete Maskenpflicht vor. Sie gilt dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen wie Fußgängerzonen und Marktplätzen.

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, der bereits in den öffentlichen Einrichtungen Dossenheims verpflichtend ist, ist nun auch auf dem Wochenmarkt sowie auf allen Fußwegen innerhalb der Sporthallen verpflichtend.

Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.