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Corona-Verordnung zur Quarantäne angepasst

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQT) notverkündet.

Ab Sonntag – 8. November – ist diese Verordnung in Kraft.

Zentrale Änderungen im Überblick:

  • Quarantänedauer von 14 Tagen auf 10 Tage (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 CoronaVO EQT)
  • Keine Befreiung von der Quarantäne bei Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise; Befreiung erst möglich nach Testung frühestens am 5. Tag nach Einreise (vgl. § 2 CoronaVO EQT bzw. § 3 Abs. 1 CoronaVO EQT)
  • Regelungen zu Saisonarbeitern finden sich nunmehr in § 2 Abs. 4 Ziff. 3 CoronVO EQT
  • Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Quarantänepflicht weitgehend ausgenommen (vgl. im Wesentlichen § 2 Abs. 2 CoronaVO EQT)
  • Befreiung von der Quarantänepflicht für bestimmte Berufsgruppen ggf. nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bzw. eines negativen Testergebnisses (vgl. § 2 Abs. 2 ff. CoronaVO EQT)
  • Befreiung von der Quarantänepflicht bei Aufenthalt von bis zu 72 Stunden, wenn Verwandte ersten Grades, Ehegatten oder Lebenspartner besucht wurden bzw. der Besuch wegen eines geteilten Sorge-/Umgangsrechts erfolgte, der Aufenthalt der Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dient oder eine dringende medizinische Behandlung notwendig ist (vgl. § 2 Abs. 2 Ziff. 2 a), b), e) CoronaVO EQT)
  • Befreiung von der Quarantäne im Falle von § 2 Abs. 3 CoronaVO EQT bedingt die Vorlage eines negativen Testergebnisses. Die entsprechende Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise oder bei der Einreise selbst erfolgen (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 2ff. CoronaVO EQT)
  • Bescheinigungen dürfen nunmehr auch in französischer Sprache verfasst sein (vgl. § 2 Abs. 7 CoronaVO EQT)

Die ganze Verordnung können Sie hier nachlesen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-einreise-quarantaene-tritt-am-8-november-in-kraft/