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Änderungsverordnung der Landesregierung

Die Corona-Verordnung vom 30. November 2020 wird zum dritten Mal durch Notverkündung geändert. Die neu verfügten Maßnahmen treten zum 11. Januar in Kraft und sind bis zum 31. Januar befristet.

  • Weitere Einschränkung privater Zusammenkünfte (§ 9): Es ist künftig nur eine Zusammenkunft von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts zulässig. Hierbei werden Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 14 Jahre weiterhin nicht mitgezählt. Das Verwandtenprivileg wurde aufgehoben. Auch erlaubt ist unter diesen Maßgaben die Betreuung von Kindern im wechselseitigen, unentgeltlichen und nicht geschäftsmäßigen Verhältnis, soweit dies in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften erfolgt und Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.
  • Betrieb der Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (§ 1f): Gemäß dem MPK-Beschluss sollen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen im Bereich des Betriebs von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bis Ende Januar verlängert werden (Schließung oder Aufhebung der Präsenzpflicht).
  • Zulässigkeit von Abholangeboten im Einzelhandel (click and collect; §1d Abs. 2): Die Regelung wird dahingehend angepasst, dass entgegen der seitherigen Regelung künftig auch die Abholung von bestellten Waren im Ladengeschäft ermöglicht wird.
  • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen im Sinne des § 11 (§ 1b Abs. 2):  Die für die Parlaments- und Kommunalwahlen erforderliche Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbern sowie für Volksbegehren, Volksanträge, Bürgerbegehren, Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen, sind zulässig.
  • Betriebskantinen (§ 1d Abs. 5): Betriebskantinen im Sinne des § 25 Absatz 1 Gaststättengesetz sind zum Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort zu schließen. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist zulässig, sofern der Verzehr auf dem Betriebsgelände in geeigneten Räumlichkeiten erfolgt.

Alle aktuellen Veränderungen der Landesregierung finden Sie ausführlich hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.