Landesregierung ändert Corona-Verordnung
Die Landesregierung verabschiedet eine geänderte Corona-Verordnung zu infektionsschützenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.
Hierzu gehört unter anderem:
- Weitergeltung der bisherigen Regelungen bis zum 15.02.2021
- Beschränkung des Alkoholverbots auf festgelegte Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten
- Zutritt zu Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ist für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren auch mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend.
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes des Standards FFP2, KN95, N 95 oder vergleichbar in folgenden Einrichtungen:
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Einkaufszentren, Groß- und Einzelhandelsgeschäfte und Märkte im Sinne von §§ 66-68 GewO (einschließlich Warte-/Zugangsbereiche und Parkflächen)
- Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten
Hier können Sie die aktuelle Verordnung nachlesen: CoronaVO ab 25.01.2021