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Landesregierung ändert Corona-Verordnung

Die Landesregierung verabschiedet eine geänderte Corona-Verordnung zu infektionsschützenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

Hierzu gehört unter anderem:

  • Weitergeltung der bisherigen Regelungen bis zum 15.02.2021
  • Beschränkung des Alkoholverbots auf festgelegte Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten
  • Zutritt zu Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ist für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren auch mit einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend.
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes des Standards FFP2, KN95, N 95 oder vergleichbar in folgenden Einrichtungen:
    • Öffentlicher Personennahverkehr
    • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes
    • Einkaufszentren, Groß- und Einzelhandelsgeschäfte und Märkte im Sinne von §§ 66-68 GewO (einschließlich Warte-/Zugangsbereiche und Parkflächen)
    • Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten

Hier können Sie die aktuelle Verordnung nachlesen: CoronaVO ab 25.01.2021