Gemeinde informiert: Corona-Regeln im Wahllokal
Das Hygienekonzept, dass die Gemeinde Dossenheim zur Durchführung der Landtagswahl erstellt hat, empfeiehlt aus hygienischen Gründen – wenn möglich – einen Kugelschreiber o. sonstiges Schreibgerät mit zur Stimmabgabe zu nehmen. Dies soll dazu dienen, dass eine Desinfektionsarbeit beim Wahlvorstand gering gehalten werden kann.
Falls kein Kugelschreiber oder ein sonstiges Schreibgerät mitgebracht werden kann, stellt der Wahlvorstand selbstverständlich ein Schreibgerät zur Verfügung, welches er allerdings nach Gebrauch wieder desinfizieren muss. Sie unterstützen somit unsere Wahlvorstände bei der Ausübung Ihrer Ehrenamtlichen Tätigkeit, indem Sie eigene Schreibgeräte mitbringen.
Damit der Wahltag für alle Beteiligten möglichst ohne Ansteckung verläuft, gelten in den Wahlgebäuden und den Wahlräumen gemäß § 10a der Corona-Verordnung BW folgende Regelungen:
1. Zutrittsbeschränkungen für:
(gem. § 10 (5) CoronaVO) |
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2. Maskenpflicht:
(gem. § 10a (3) CoronaVO) |
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3. Handdesinfektion:
(gem. § 10a (3) CoronaVO)
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4. Mindestabstand:
(gem. § 10a (3) CoronaVO) |
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5. Schreibstifte:
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