Wahlscheinantrag bequem per Internet beantragen

Zur Landtagswahl am 14.03.2021 können Wahlscheine mündlich, schriftlich oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Satz 2 LWO). Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an:

https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/kivbf/eGovCenter/pool/Wahlschein/KIVBF/dz_ebd_wahlschein/index?ags=08226012

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post bzw. Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@dossenheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Stannek, Tel.: 86 51 – 54.

Die Landeszentrale für politische Bildung hat in einer Broschüre wichtige Informationen zur Wahl zusammengefasst: https://www.lpb-bw.de/lpb-spezial-landtagswahl-2021.

Hinweis:

Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link)zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.