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Änderung der Coronaverordnung

Die geänderte Verordnung tritt heute, am 19. April 2021, in Kraft. Die Änderung berücksichtigt die Empfehlungen des RKI für vollständig geimpfte Personen und Genesene. Zusätzlich setzt Baden-Württemberg die angekündigte Notbremse der Bundesregierung bereits ab 19.04.2021 um. Die Gültigkeit der Verordnung wurde bis 16. Mai 2021 verlängert.

Eine Zusammenfassung über die aktuellen Änderungen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ . Weiter finden Sie hier auch die aktualisierten Corona-Regeln auf einen Blick: Übersicht (gültig ab 19.04.2021).

Bitte beachten Sie, dass ab dem 21.04.2021, 21:00 Uhr im Rhein-Neckar-Kreis wieder eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt. Das Verlassen der Wohnung ist ab diesem Zeitpunkt nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.