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Bücherei: Zutritt nur noch mit Test- oder Impfnachweis

Ab 19. Mai 2021 ist der Besuch in der Gemeindebücherei ohne vorherige Terminbuchung möglich. Für einen Büchereibesuch müssen Sie aufgrund der Inzidenz über 50 am Eingang einen schriftlichen Nachweis über einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden), einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen. Dies schreibt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.