Das Landratsamt informiert – Weitere Lockerungen ab 2. Juni möglich
Im Rhein-Neckar-Kreis sind dank sinkender Inzidenzzahlen die nächsten Öffnungsschritte in Reichweite: Nachdem am Sonntag, 30. Mai, weitere Lockerungen in Kraft getreten sind, weil zuvor der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert fünf Tage in Folge unter 50 lag, greift sehr wahrscheinlich ab Mittwoch, 2. Juni, im Landkreis die Öffnungsstufe 2 der baden-württembergischen Corona-Verordnung. Voraussetzung dafür ist eine sinkende Tendenz der Sieben-Tage-Inzidenz innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten der Öffnungsstufe 1. Diese Voraussetzung liegt nach den Zahlen des Gesundheitsamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis derzeit vor, entsprechendes dürfte ab heute, 1. Juni, auf der Homepage (www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen) öffentlich bekanntgemacht werden.
Nachdem es am Sonntag, 30. Mai, mancherorts zu Falschmeldungen kam, wonach zum Beispiel die Gastronomie im Rhein-Neckar-Kreis bereits bis 22 Uhr öffnen dürfe, stellt die Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss, klar „Frühestens kann im Landkreis am Mittwoch die Öffnungsstufe 2 in Kraft treten. Seit Samstag liegt die Sieben-Tage-Inzidenz zwar seit fünf Tagen unter 50, was weitere Lockerungen, etwa im Bereich der Kontaktbeschränkungen zulässt – aber diese sind nicht mit der Öffnungsstufe 2 gleichzusetzen. Noch gelten kreisweit die Regelungen der Öffnungsstufe eins.“
Voraussichtlich ab Mittwoch, 2. Juni, gelten dann im Rhein-Neckar-Kreis unter anderem folgende neue Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
- Die Gastronomie darf eine Stunde länger bis 22 Uhr öffnen
- Schwimmbäder sowie Wellnessbereiche und Saunen im Innenbereich dürfen öffnen (jeweils mit Personenbegrenzungen bzw. maximalen Gruppengrößen)
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport darf in Sportanlagen, -stätten und -studios auch im Innenbereich ausgeübt werden (mit Personenbegrenzungen)
- Spitzen- und Profisportveranstaltungen sind im Innen- und Außenbereich mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich
- Tanz- und Ballettschulen sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Angebote für Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern machen
- Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern- und Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) sind innen mit bis zu 100 Personen und im Außenbereich mit bis zu 250 Personen möglich
- Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien dürfen mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden
Mehr Informationen gibt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Dort finden sich ebenfalls die verschiedenen Öffnungsstufen für Stadt- und Landkreise.