,

Ab sofort 60 Personen im Hallenbad erlaubt

Im Rhein-Neckar-Kreis ist dank sinkender Infektionszahlen Öffnungsschritt 3 in Kraft getreten. Ab sofort dürfen daher 60 Personen das Schwimmbad besuchen.

Es gelten weiterhin folgende Auflagen für den Infektionsschutz: Der Zutritt ist nur mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich. Diesen müssen auch Kinder ab sechs Jahren vorzeigen. Dieser muss beim Badepersonal vorgezeigt werden. Beim Betreten des Hallenbads gilt eine Maskenpflicht, es müssen Abstände von 1,5 Metern eingehalten werden, der Zugang zum Umkleide- und Duschbereich sowie die Toilettennutzung sind geregelt. Babybecken und Sprungturm müssen leider geschlossen bleiben. Für die Besucherinnen und Besucher stehen Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.

Beim Betreten erfolgt eine Einlasskontrolle, bei der auch die Personendaten festgehalten werden. Alternativ kann die Luca-App verwendet werden. „Bitte haben Sie Verständnis für diese Vorgaben. Es ist uns wichtig, dass Hallenbad schnellstmöglich wieder zu öffnen und gleichzeitig den Infektionsschutz zu gewähren“, erklärt Bürgermeister David Faulhaber.

Die Auslastung des Hallenbads kann auf der Homepage stets aktuell eingesehen werden: https://dossenheim.de/hallenbad-dossenheim/.

Montag                                             kein öffentlicher Badebetrieb
Dienstag                                           9.30 – 10.30 Uhr (nicht in den Schulferien)
13.00 – 21.30 Uhr
Mittwoch                                         13.00 – 21.30 Uhr
Donnerstag                                      7.15 – 11.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag                                               13.00 – 21.30 Uhr
Samstag                                             13.00 – 16.30 Uhr
Sonntag                                              08.00 – 12.00 Uhr

An gesetzlichen Feiertagen ist das Hallenbad geschlossen

Letzter Einlass: jeweils 1 Stunde vor den genannten Schlusszeiten
Das Schwimmbecken muss 30 min. vor den genannten Schlusszeiten verlassen werden.