Ab sofort 60 Personen im Hallenbad erlaubt
Im Rhein-Neckar-Kreis ist dank sinkender Infektionszahlen Öffnungsschritt 3 in Kraft getreten. Ab sofort dürfen daher 60 Personen das Schwimmbad besuchen.
Es gelten weiterhin folgende Auflagen für den Infektionsschutz: Der Zutritt ist nur mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis möglich. Diesen müssen auch Kinder ab sechs Jahren vorzeigen. Dieser muss beim Badepersonal vorgezeigt werden. Beim Betreten des Hallenbads gilt eine Maskenpflicht, es müssen Abstände von 1,5 Metern eingehalten werden, der Zugang zum Umkleide- und Duschbereich sowie die Toilettennutzung sind geregelt. Babybecken und Sprungturm müssen leider geschlossen bleiben. Für die Besucherinnen und Besucher stehen Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Beim Betreten erfolgt eine Einlasskontrolle, bei der auch die Personendaten festgehalten werden. Alternativ kann die Luca-App verwendet werden. „Bitte haben Sie Verständnis für diese Vorgaben. Es ist uns wichtig, dass Hallenbad schnellstmöglich wieder zu öffnen und gleichzeitig den Infektionsschutz zu gewähren“, erklärt Bürgermeister David Faulhaber.
Die Auslastung des Hallenbads kann auf der Homepage stets aktuell eingesehen werden: https://dossenheim.de/hallenbad-dossenheim/.
Montag kein öffentlicher Badebetrieb
Dienstag 9.30 – 10.30 Uhr (nicht in den Schulferien)
13.00 – 21.30 Uhr
Mittwoch 13.00 – 21.30 Uhr
Donnerstag 7.15 – 11.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 13.00 – 21.30 Uhr
Samstag 13.00 – 16.30 Uhr
Sonntag 08.00 – 12.00 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen ist das Hallenbad geschlossen
Letzter Einlass: jeweils 1 Stunde vor den genannten Schlusszeiten
Das Schwimmbecken muss 30 min. vor den genannten Schlusszeiten verlassen werden.