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Zweiter Öffnungsschritt tritt in Kraft

Im Rhein-Neckar-Kreis tritt ab Mittwoch, 02.06.2021, die Öffnungsstufe 2 in Kraft. In der Öffnungsstufe 2 ist u.a. kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen und –stätten (innen und außen) unter Auflagen wieder möglich.

Die Gemeinde Dossenheim wird daher die kommunalen Sporthallen (Jahnhalle, Schauenburghalle, Mühlbachhalle sowie Neubergturnhalle) für den Vereinssport ab kommenden Montag, 07.06.2021, zur Verfügung stellen.  

Es gilt eine Teilnehmergrenze von einer Person pro 20m². Außerdem wird weiterhin ein Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation) erforderlich sein.

Auch Proben der Breitenkultur (u.a. Chöre und Musikvereine) sind nun im Innenbereich wieder möglich. Hier ist ebenso ein Test- und Hygienekonzept erforderlich und die Teilnehmeranzahl muss auf die räumlichen Begebenheiten angepasst werden.