Gemeinderat fasst Beschlüsse in öffentlicher Sitzung

Bebauungsplan „Süd – 18. Änderung“ beschlossen
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Süd – 18. Änderung zu. Im Rahmen des Abwägungsbeschlusses wurden die Bedenken und Einwände der Bürgerinnen und Bürger sowie öffentlicher Stellen gehört und bewertet. Dies ist der letzte Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Bebauungsplan tritt nun nach der Veröffentlichung in Kraft.

Abwägungsbeschluss für Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung Süd“ diskutiert
Der Gemeinderat nimmt den Abwägungsbeschluss zur Kenntnis, der die Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der von externen Stellen zusammenträgt. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen im Bebauungsplanentwurf zu und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens.

Endbericht für Lärmaktionsplan vorgestellt und Maßnahmen beschlossen
Der Gemeinderat stimmt dem Bericht über die Lärmbelästigung in den Gemeinden Dossenheim, Hirschberg und der Stadt Schriesheim zu und beschließt passende Maßnahmen. Hierfür soll in Dossenheim auf der Bergstraße zwischen nördlichem Ortseingang und Bahnhofstraße sowie in der Handschuhsheimer Landstraße (B3) zwischen Bahnhofstraße und Friedrich-Ebert-Straße ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt werden. Zusätzlich soll zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrbahn zwischen Bergstraße 31und Bahnhofstraße, die Handschuhsheimer Landstraße (B3) zwischen Bahnhofstraße und Schillerstraße sowie die Hauptstraße zwischen Kronenburger Hof und Obere Schulstraße saniert werden.

Maßnahmen für den Hochwasserschutz und Sanierung der Infrastruktur beraten
Das Ingenieurbüro „Wald und Corbe“ führten eine hydrologische Untersuchung Dossenheims durch. Anlass waren nicht zuletzt die häufigeren Starkregenereignisse in der Region. 2016 wurden beispielsweise Verdolungen beschädigt. Die Verwaltung hat sich als Folge daraus, selbst einen Maßnahmenkatalog gestellt und wichtige Handlungsbereiche definiert. Hierzu gehören der Mantelbach, Brenkenbach und Mühlbach. Für den Mantelbach gilt, dass das Regenrückhaltebecken im Kalkofental saniert werden muss. Des Weiteren müssen unterhalb der B3 weitere Maßnahmen für den Hochwasserschutz geplant werden.
Beim Brenkenbach konnte die Situation durch Rechen und Geröllfänge bereits entspannt werden. Für den Mühlbach sind weitere Maßnahmen in Planung. Hierzu gehören eine Rückhaltemöglichkeit bei der Forsthütte, Arbeiten in der Bachgasse, in der Jahnstraße und Boschstraße sowie ein Kanal zur Entlastung westlich der Konrad-Adenauer-Straße.
Mühlbach und Brenkenbach treffen zudem auf dem Rathausplatz aufeinander. Dieser Bereich muss saniert werden. Ebenso muss die Verdolung am Raiffeisenplatz überprüft werden. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, eine Öffnung des Bachlaufes, sofern möglich, in Betracht zu ziehen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Pegelstandwarnsystem „Noysee“. Dieses Pilotprojekt alarmiert mit Sensoren, wenn der Pegelstand in den Gewässern einen kritischen Punkt erreicht und macht ein frühes Eingreifen möglich. Dadurch können Hochwasserschäden verringert oder sogar verhindert werden.

Externe Beauftragung technische Führungskraft für Eigenbetrieb Wasserversorgung
Die Stadtwerke Heidelberg erhalten den Auftrag für die technische Führung des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Dossenheim. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Juli 2021 und läuft fünf Jahre mit einer optionalen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre.

Öffentlich-rechtlicher Rahmenvertrag mit Komm.One geschlossen
Der kommunale IT-Dienstleister Komm.One hat seine Benutzungsordnung geändert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden nun dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt, der den Bürgermeister mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

CDU stellt Antrag für mehr Sicherheit im Radverkehr
Die CDU-Fraktion stellt den Antrag für die Errichtung eines innerörtlichen Fahrradschutzstreifens im Bereich der Bundesstraße 3, sowie für das Aufzeichnen von Ampel-Halteflächen für Radfahrerinnen und Radfahrern zur sicheren Querung der Bundesstraße 3. Nach Beratung des Gremiums stimmt der Gemeinderat diesem Antrag zu und beauftragt die Gemeinde mit der Durchführung.