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Neue Corona-Verordnung tritt in Kraft

Heute, am 16.09.2021, tritt die neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Mit der Neufassung der Corona-Verordnung soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems durch COVID-19-Erkrankungen kommt.

Die neuen Regelungen orientieren sich daher nun an der sog. Sieben-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz bzw. an der Auslastung der Intensivbetten.

Es gelten gemäß § 1 Abs. 2 CoronaVO folgende Stufen:

1. Die Basisstufe liegt vor, wenn landesweit die Zahlen der Warn- oder Alarmstufe nicht erreicht oder überschritten werden.

2. Die Warnstufe liegt vor, wenn landesweit die stationären Neuaufnahmen mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz) die Zahl von 8 erreicht oder überschreitet oder wenn landesweit die Auslastung der Intensivbetten (AIB) mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten die absolute Zahl von 250 erreicht oder überschreitet.

3. Die Alarmstufe liegt vor, wenn landesweit die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz die Zahl von 12 erreicht oder überschreitet oder wenn landesweit die Auslastung der Intensivbetten (AIB) mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten die absolute Zahl von 390 erreicht oder überschreitet.

Der Eintritt der jeweiligen Stufen wird landesweit durch das Landesgesundheitsamt unter https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/ bekannt gegeben.

Die erforderlichen – stufenabhängigen – Maßnahmen knüpfen erneut an die bekannten Lebensbereiche an: Regelungen auf einen Blick

Aktuell liegt die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz bei 2,25 (Stand 14.09.2021, 16:00 Uhr). Es greifen somit momentan die Regelungen der Basisstufe.

Die aktuelle CoronaVO finden Sie hier: CoronaVO