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Bekanntmachung: Bebauungsplan „Ortsmitte II A – 2. Änderung“

Bekanntgabe des Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte II A“ beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Die Planzeichnung wird verkleinert (d.h. nicht maßstabgetreu) dargestellt und dient der Orientierung.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Der Bebauungsplan soll in zwei Teilbereichen geändert werden. Zum einen wird die Schaffung öffentlicher PKW-Stellplätze sowie die Nachverdichtung eines Baugrundstücks im Ortskern planungsrechtlich geregelt.

Nach der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Bebauungskonzeptes und intensiven Vorberatungen hat der Gemeinderat am 26.10.2021 in seiner öffentlichen Sitzung dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen sowie die Verwaltung damit beauftragt diese durchzuführen.

Den betroffenen bzw. interessierten Bürgern soll durch die Beteiligung die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur Planung vorzubringen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Gemeindeverwaltung ebenso die sogenannten Träger öffentlicher Belange anhören.

Die vorgesehene Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs ersichtlich.

Die Planunterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) als Entwurf können vom 12.11.2021 bis einschließlich 17.12.2021 während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111) von jedermann eingesehen werden.

Öffnungszeiten sind:

Montag/Mittwoch/Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 12-00 sowie 14.00 – 17.30 Uhr und Freitag 8.30 – 13.00 Uhr. Zusätzlich können innerhalb der Servicezeit Montag/Mittwoch/Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr sowie Freitag 7.00 – 8.30 Termine vereinbart werden.

Alle Planunterlagen stehen auch auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim (https://dossenheim.de/leben-und-wohnen/bebauungsplaene/) Startseite-Leben&Wohnen-Bebauungspläne zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist an gleicher Stelle zur Niederschrift abgegeben werden oder aber schriftlich zugesandt werden (auch per E-Mail an joerg.ullrich@dossenheim.de oder kerstin.schmidt@dossenheim.de). Postalisch an: Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2 – Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.

Dossenheim, den 27.10.2021

David Faulhaber
Bürgermeister