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Geflüchtete aus der Ukraine erhalten ab dem 1. Juni SGB-Leistungen

Ab dem 1. Juni 2022 erhalten ukrainische Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis (§ 24 AufenthG) Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII. Dieser Rechtskreiswechsel von AsylbLG in das SGB II bzw. SGB XII wurde durch die Bundesregierung beschlossen. Ukrainische Schutzsuchende sollen dadurch künftig wie anerkannte Asylsuchende finanziell unterstützt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Registrierung im Ausländerzentralregister und das Vorliegen einer damit verbundenen Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG.

Was bedeutet das für ukrainische Geflüchtete?
Zum 1. Juni 2022 muss ein neuer Antrag auf SGB II bzw. SGB XII beim Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis gestellt werden. Damit eine lückenlose Fortzahlung der Leistungen gewährleistet ist, bitten wir alle ukrainischen Geflüchteten den Antrag bereits im Mai auszufüllen.

Die Anträge sowie weitere Informationen können Sie hier finden:
Deutsch: https://www.jobcenter-rnk.de/informationen-fuer-ukrainische-gefluechtete/
Ukrainisch: https://www.jobcenter-rnk.de/i%d0%bd%d1%84%d0%be%d1%80%d0%bc%d0%b0%d1%86%d1%96%d1%8f-%d0%b4%d0%bb%d1%8f-%d1%83%d0%ba%d1%80%d0%b0%d1%97%d0%bd%d1%81%d1%8c%d0%ba%d0%b8%d1%85-%d0%b1%d1%96%d0%b6%d0%b5%d0%bd%d1%86%d1%96%d0%b2/

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen?
Wenden Sie sich bitte an ukraine@dossenheim.de.
Die Gemeindeverwaltung wird sich für einen Termin mit Ihnen in Verbindung setzen.