Neue Plakatierungssatzung verabschiedet

Der Gemeinderat verabschiedet eine neue Satzung der Gemeinde für die temporäre Veranstaltungswerbung im Gemeindegebiet. In der Satzung ist festgeschrieben, für welche Veranstaltungen, auf welche Weise plakatiert werden darf: Zulässig sind Veranstaltungen aus den Bereichen Politik, Wissenschaft, Bildung, Kultur, Musik, Gesundheit, Sport, Brauchtumspflege, Förderung des Einzelhandelsstandort Dossenheim, Gemeinde- oder Ortsteilbezug, Veranstaltungen von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und Veranstaltungen, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Pro Veranstaltung werden fünf Plakate in der Größe DIN A1 genehmigt. Ein Antrag kann frühestens vier Wochen bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Hier können Sie die Satzung nachlesen: Satzung der Gemeinde Dossenheim für temporäre Veranstaltungswerbung im Gemeindegebiet Stand April 2022.