Ausbau und Förderung der Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuung von Kindern durch eine Kindertagespflegeperson, im Volksmund häufig unter dem Namen „Tagemutter bzw. Tagesvater“ bekannt, die in einem familiennahen Umfeld im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen stattfindet.

Die Kindertagespflege stellt ein gleichwertiges Betreuungsangebot zur institutionellen Betreuung dar und wird durch das zuständige Jugendamt derzeit mit 6,50€ pro Betreuungsstunde gefördert. Zusätzlich bezuschusst die Gemeinde die Kindertagespflege mit 2€ pro Betreuungsstunde. Voraussetzung ist, dass die betreuten Kinder in Dossenheim ihren Hauptwohnsitz und das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Betreuungsplätze in der Kindertagespflege sind ein wesentlicher Bestandteil des Dossenheimer Betreuungsangebots und runden das Gesamtangebot auch qualitativ ab.

Derzeit gibt es in Dossenheim mehr als 60 Kindertagespflegeplätze – die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist groß. Die Gemeinde hat das Anliegen weitere Tagemütter bzw. Tagesväter im Ort begrüßen zu dürfen.

Um als Kindertagespflegeperson tätig zu werden, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII. Welche Voraussetzungen Sie hierfür benötigen, welche Formen der Kindertagespflege es gibt und wo Sie einen Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson absolvieren können erfahren Sie bei einer kostenlosen Einführungsveranstaltung, die das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis anbietet.

Die nächsten Einführungsveranstaltungen sind am:

Freitag, 24.06.2022, von 09.30 – 11.00 Uhr oder
Freitag, 04.11.2022, von 09.30 – 11.00 Uhr

Bitte melden Sie sich hierzu per E-Mail unter E.Tulke@Rhein-Neckar-Kreis.de oder telefonisch unter 06221 522 1571 an.

Weitere Informationen zum Thema Kindertagespflege können Sie auch unter www.familienwegweiser-rnk.de entnehmen.