Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform steht in den Startlöchern und ab dem 01.07.2022 bis voraussichtlich zum 31.10.2022 müssen alle Eigentümer und Eigentümerinnen eine sogenannte Feststellungserklärung über Ihren Grundbesitz beim Finanzamt einreichen. Auf Basis dieser Erklärung erstellt das Finanzamt dann einen Feststellungsbescheid, der später als Grundlage für den Grundsteuermessbetrag und damit für den Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 dient. Bitte prüfen Sie daher diesen ersten Feststellungsbescheid des Finanzamts gründlich.
Die Steuererklärung soll digital erfolgen über www.elster.de/eportal/start und kann selbst oder durch Angehörige vorgenommen werden. Nur in Härtefällen kann auch die Papierform genutzt werden, wenden Sie sich hierfür bitte an das örtliche Finanzamt. Dies ist für Dossenheimer Grundstücke das Finanzamt Heidelberg.
Folgende Daten werden für die Feststellungserklärung benötigt:
– Aktenzeichen: zu finden auf dem bisherigen Einheitswertbescheid des Finanzamts, Grundsteuermessbescheid des Finanzamts oder Grundsteuerbescheid
– Bodenrichtwert: abrufbar über die Internetseite www.gutachterausschuesse-bw.de
– Fläche: zu finden auf dem Einheitswertbescheid des Finanzamts, dem Kaufvertrag, im Grundbuchauszug oder über www.gutachterausschuesse-bw.de
– ggf. die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken
Für die Erstellung eines Grundbuchauszugs für ein Grundstück in der Gemeinde Dossenheim wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an Frau Flory unter sandra.flory@dossenheim.de
Bitte beachten Sie, dass Grundbuchauszüge nur schriftlich für eine Gebühr von 10,00 Euro beantragt werden können.
Für alle weiteren Fragen bezüglich der Grundsteuerreform nutzen Sie bitte die Internetseite www.grundsteuer-bw.de oder wenden sich direkt an das Finanzamt.