Bebauungsplan Ortsmitte II A – 2. Änderung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und der dazugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans

Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2022 die Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Ortsmitte II A – 2. Änderung“ behandelt und die entsprechenden Beschlüsse hierüber gefasst.

Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim in gleicher Sitzung den Bebauungsplan „Ortsmitte II A – 2. Änderung“ als Satzung beschlossen. Ebenfalls wurde die Satzung über örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortsmitte II A – 2. Änderung“ beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplan werden alle innerhalb dieses Geltungsbereiches liegenden zeichnerischen und textlichen Bebauungsvorschriften und örtlichen Bauvorschriften aufgehoben und außer Kraft gesetzt und durch die neuen Regelungen ersetzt.

Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Satzungsbeschlüsse hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan „Ortsmitte II A – 2. Änderung“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans in Kraft.

Kontakt

Jörg Ullrich
Fachbereich 2
Planung und Technik
Telefon: 06221 8651-200
E-Mail: joerg.ullrich@dossenheim.de

Kerstin Schmidt
Telefon: 06221 8651-212
E-Mail: kerstin.schmidt@dossenheim.de

Anlagen

Textteil Ortsmitte II A – Änderung 2 – Ausfertigung

Bebauungsplan Ortsmitte II A – Änderung 2 – Ausfertigung

Bebauungsplan Ortsmitte II A – Änderung 2 – Ausfertigung – DIN A3

Begründung Ortsmitte II A – Änderung 2 – Ausfertigung