Verordnung der Bundesregierung zum Energiesparen
kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Unter anderem sollen weniger Büroflächen geheizt werden und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden. Die Regelungen treten zum 1. September (kurzfristige Maßnahmen) und zum 1. Oktober (mittelfristige Maßnahmen) in Kraft.
Verordnungen:
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV
Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV