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Verordnung der Bundesregierung zum Energiesparen

Die Bundesregierung hat weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen. Diese sollen kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Unter anderem sollen weniger Büroflächen geheizt werden und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden. Die Regelungen treten zum 1. September (kurzfristige Maßnahmen) und zum 1. Oktober (mittelfristige Maßnahmen) in Kraft.

Verordnungen:

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung EnSikuMaV

Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung EnSimiMaV