Aufstellung des Umlegungsplanes „Gewerbegebietserweiterung Süd“  

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes „Gewerbegebietserweiterung Süd“

 Gemeinde:                            Dossenheim                                     

Landkreis:                             Rhein-Neckar-Kreis

Umlegungsausschuss:       „Gewerbegebietserweiterung Süd“

 

Umlegung:                            „Gewerbegebietserweiterung Süd“

Gemarkung:                          Dossenheim

 

  1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes

Der Umlegungsausschuss „Gewerbegebietserweiterung Süd“ hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 den Umlegungsplan „Gewerbegebietserweiterung Süd“ gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, für folgende Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Dossenheim aufgestellt:

Flst. Nr.           7707, 7708, 7709, 7710, 7711, 7712, 7713, 7717 (hiervon ist ein südlicher Teil mit einer Fläche von 448 m² einbezogen), 7727, 7728, 7728/1, 7728/2, 7729, 7730, 7731, 7732, 7732, 7733, 7758 (hiervon ist ein südlicher Teil mit einer Fläche von 688 m² einbezogen), 7765, 7765/1, 7766, 7766/1, 7767, 7768, 7769, 7770, 7771, 7773, 7774, 7776, 8367, 8368 und 8422 (hiervon ist ein mittlerer Teil mit einer Fläche von 491 m² einbezogen).

Der Umlegung liegt der seit 14.10.2022 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gewerbegebietserweiterung Süd“ zugrunde.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 18, 20, 23, 23/1, 25, 26, 30 und 30/4.

 

  1. Einsichtnahme in den Umlegungsplan

Der Umlegungsplan kann im Rathaus der Gemeinde Dossenheim, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim, während der Dienststunden eingesehen werden. Der Umlegungsplan kann nur von demjenigen und nur insoweit eingesehen werden, als ein berechtigtes Interesse dafür dargelegt wird.

Den Beteiligten wird nach § 70 Abs.1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

 

  1. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten

In der Bekanntmachung der Gemeinde Dossenheim vom 20.07.2017 über den Umlegungsbeschluss ist zur Anmeldung von Rechten aufgefordert worden. Nach § 48 Abs.2 Satz 2 BauGB ist die Frist zur Anmeldung von Rechten für die innerhalb des Umlegungsgebietes liegenden Grundstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.

Dossenheim, 26.10.2022

 

David Faulhaber

Vorsitzender des Umlegungsausschusses

„Gewerbegebietserweiterung Süd“

der Gemeinde Dossenheim