Neue Grundsteuer ab 2025

Nach Abgabe der Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer ab 2025 erhalten nun die ersten Eigentümer*innen die Bescheide vom Finanzamt über den neuen Grundsteuerwert und den sich daraus ergebenden Steuermessbetrag. Auf dieser Basis wird die Gemeinde ab 2025 die Grundsteuer neu berechnen. Daher ist es wichtig, dass diese Angaben korrekt sind, um die Grundsteuer richtig berechnen zu können.

Bitte prüfen Sie daher nochmals genau, ob die Werte stimmen. Mögliche Fehlerquellen könnten sein:

  • Sind die Angaben zum Grundsteuerwert (Grundstücksgröße x Bodenrichtwert) plausibel gemäß der Daten auf gutachterausschuesse-bw.de?
  • Wurde bei Ihrer Eigentumswohnung (Wohnungs- und Teileigentum) der korrekte Miteigentumsanteil berücksichtigt, also nur der Anteil am Flurstück?
  • Wurde die um 30% ermäßigte Steuermesszahl für hauptsächlich wohnwirtschaftliche Nutzung berücksichtigt?
  • Sind bei Eigentümergemeinschaften alle Eigentümer*innen korrekt und mit ihrem individuellen Zurechnungsanteil auf dem Bescheid ausgewiesen?
  • Stimmen die Angaben über Flurstück und Anschrift?

Bei Unstimmigkeiten nehmen Sie bitte Kontakt zum zuständigen Finanzamt auf. Die Angaben sind auf Ihrem Bescheid rechts oben zu finden.

Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer finden Sie auf www.grundsteuer-bw.de.