19. Änderung des Bebauungsplans „Süd“
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2023 erneut die Offenlage der 19. Änderung des Bebauungsplans „Süd“ beschlossen.
In der o.g. Sitzung erfolgte zuvor der Abwägungsbeschluss zur bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung, nachdem sich der Gemeinderat mit allen während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahme und Anregungen beschäftigt und diese untereinander und gegeneinander abgewägt bzw. zur Kenntnis genommen hatte.
Die Verwaltung wurde auf Grundlage des angepassten Entwurfs des Bebauungsplans beauftragt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) durchzuführen.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Diese vorgesehene Beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich ist aus der beigefügten Planzeichnung des Entwurfs ersichtlich.
Die Planunterlagen (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) als Entwurf können vom 11.08.2023 bis einschließlich 29.09.2023 während der Öffnungszeiten im Rathaus Dossenheim, Rathausplatz 1, im hinteren Foyer (EG, vor den Zimmern 110 bis 111) von jedermann eingesehen werden.
Öffnungszeiten: Mo/Mi/Do 8.30 – 12.00 Uhr, Di 8.30 – 12.00/14.00 – 17.30 Uhr, Fr 8.30 – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung in der Servicezeit.
Alle Planunterlagen inkl. der Abwägungsvorlage stehen auch auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim (https://dossenheim.de/leben-und-wohnen/bebauungsplaene/) Startseite-Leben&Wohnen-Bebauungspläne zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Dossenheim, Fachbereich 2 – Planung und Technik, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim abgegeben werden.
(auch per E-Mail an gemeinde@dossenheim.de; joerg.ullrich@dossenheim.de oder kerstin.schmidt@dossenheim.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Stellungnahmen wird der Gemeinderat abwägend entscheiden.
Dossenheim, den 01.08.2023
Dr. Waller Baus
Bürgermeister-Stellvertreterin