Grußwort vom Bürgermeister
Liebe Dossenheimerinnen und Dossenheimer,
Liebe Gäste,
der September steht in Dossenheim ganz im Zeichen der Kerwe, zu der wir Sie herzlich einladen. Die Dossenheimer Kerwe findet vom Freitag, 15. September, bis Dienstag, 19. September, statt und vereint Tradition und Moderne ganz im Sinne des Gemeinde-Mottos. Es ist uns als Gemeinde wichtig, Traditionen zu pflegen und gleichzeitig Neuem Raum zu geben. Auf der Kerwe findet das Bannweidgericht, der Holzäpfeltanz und die Kerwepredigt statt. Mein herzlicher Dank gilt hierbei dem Heimatverein mit der Volkstanzgruppe, den Kerweborscht und natürlich dem Kerwepfarrer, die unser Brauchtum lebendig halten.
Neben der Tradition soll aber selbstverständlich auch die Gegenwart nicht zu kurz kommen. Wir können uns hierbei auf die Auftritte unserer Vereine, Schulen und Kindergärten freuen. Ebenso wird an drei Abenden Live-Musik geboten. Ein Vergnügungspark sowie verschiedene Essens- und Getränkestände und der alljährliche Kerwe-Flohmarkt runden das Angebot ab. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Vereinen, Schaustellern sowie unseren Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Mitwirken.
Ich freue mich darauf, Sie auf der Kerwe begrüßen zu dürfen und heiße Sie bereits jetzt – auch im Namen des Gemeinderates – herzlich willkommen.
Ihr
David Faulhaber
Bürgermeister
Live-Musik auf der Dossenheimer Kerwe
Partystimmung auf dem Kronenburger Hof bei der Dossenheimer Kerwe. Schon legendär sind die jährlichen Auftritte bekannter Bands aus der Region. Gute Laune, Tanz, einfach Spaß und Freude an der Musik – dies alles garantieren die Live-Bands auf der Kerwebühne.
Freitag, 15. September, 18 Uhr „Dennis Nussbeutel & seine Musikanten“ – die Europameister der böhmischen Blasmusik
Dennis Nussbeutel & seine Musikanten setzen sich als reine Egerländerbesetzung zusammen und haben sich voll und ganz der gemütlichen, bayrisch-böhmischen Blasmusik verschrieben. Verstärkt wird die Kapelle auch mit bekannten Dossenheimer Musikern, die Sie von früheren Auftritten auf der Kerwebühne kennen. Freuen Sie sich auf einen unvergesslichen Abend mit bester Stimmung.
Samstag, 16.9., 21.00 Uhr „Ultimo“ – die Eventband des wilden Südens
ULTIMO sind 13 Musikerinnen und Musiker, die der Seele ganz unterschiedlicher Musikstile neue Energie einhauchen. Alles groovend, immer tanzbar, stets begeisternd. Songs, die nicht täglich in den Playlists handelsüblicher Radiostationen platziert sind, aber dennoch tief in unseren Ohren wurmen – das ist die ultimative Spielwiese. Besetzt mit Groove-Ministern, mehrstimmigen Voices und Horny-Horns als fünfköpfigem Bläsersatz bildet ULTIMO eine musikalisch-familiäre Einheit, die unter Coverbands ihresgleichen sucht. Ob sie gemeinsam mit Aretha Franklin, Kool & the Gang, Justin Timberlake, Nena, Taylor Swift oder manchmal auch Udo Jürgens auf der Bühne stehen – die energiegeladene Show und geballte Bühnenpräsenz dieser Band garantiert Funkenspringer ab dem ersten Song des Abends. ULTIMO besticht durch stilvolles Auftreten, temperamentvolle Persönlichkeiten und musikalische Qualität. Den unvergleichlichen Charme der Band muss man einfach live erleben. (Quelle: www.ultimo-band.de).
Sonntag, 17. September, 19.00 Uhr Kraft & Kraftin
Kraft & Kraftin zum wiederholten Male auf der Kerwebühne am Kronenburger Hof. Rainer und Vanessa Kraft sind in der ganzen Region als Garant für beste Stimmung und Party bekannt, mit ihrem breiten Repertoire begeistern sie regelmäßig Jung und Alt. Also – kommt alle vorbei zum musikalischen Abschluss der diesjährigen Dossenheimer Kerwe am Sonntagabend. Beginn ist um 19.00 Uhr.
- Freitag, 15.9., 18.00 Uhr Dennis Nussbeutel & seine Musikanten – die Europameister der böhmischen Blasmusik
- Samstag, 16. September, 21 Uhr „Ultimo“ – die Eventband des wilden Südens
- Sonntag, 18. September, 19 Uhr „Kraft & Kraftin“ – Party pur auf der Kerwebühne
Deutsches Rotes Kreuz und Polizei
Das Polizeirevier Heidelberg-Nord richtet auf der Kerwe in Räumen des Martin-Luther-Hauses wieder eine Sonderwache ein. Außerdem werden vom 15.9. – 17.9.23 Sonderstreifen unterwegs sein.
Mitarbeiter des Roten Kreuzes sind am Kerwestand auf dem Kronenburger Hof (links von der Bühne) zu erreichen.
Notrufnummern:
Polizei: 110
Deutsches Rotes Kreuz: 112
Polizeiverordnung
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 18 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) in der Fassung vom 6. Oktober 2020 (GBl. 2020, 735, ber. S. 1092) erlässt die Gemeinde Dossenheim als zuständige Ortspolizeibehörde, vertreten durch den Bürgermeister, mit Zustimmung des Gemeinderates vom 25.07.2023 folgende Polizeiverordnung:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Polizeiverordnung gilt:
(1) für den Bereich des Veranstaltungsgeländes am Rathausplatz und Am Kronenburger Hof für die Dossenheimer Kerwe. Dieser wird wie folgt festgelegt:
– Friedrichstraße zwischen Einmündung Wilhelmstraße und Bahnhofstraße
– Beethovenstraße zwischen Einmündung Bahnhofstraße und Richard-Wagner-Straße
– Raiffeisenplatz
– Bahnhofstraße zwischen Einmündung Beethovenstraße und Rathausplatz
– Fußweg zwischen Bahnhofstraße und Richard-Wagner-Straße
– Fußweg zwischen Friedrichstraße und Richard-Wagner-Straße
– Rathausplatz (Straße und Festplatz)
– gesamte Friedhofsgelände einschließlich der Grünanlage (Friedhofsvorplatz) im südöstlichen Eingangsbereich
– Hauptstraße zwischen Einmündung Kirchstraße/Im Reigart und Heidelberger Straße,
– Am Kronenburger Hof (Straße und Platzbereich)
– Im Reigart zwischen Einmündung Fliederweg und Rosenweg incl. Treppe zum Kronenburger Hof
– Rathausstraße zwischen Einmündung Kronenburger Hof und Hauptstraße
– Am Brenkenbach
(2) Die genannten Straßen zählen noch zum Geltungsbereich der Verordnung.
(3) Der beigefügte Lageplan vom 25.07.2023, der den Geltungsbereich dieser Verordnung veranschaulicht, ist Bestandteil dieser Polizeiverordnung.
§ 2
Alkoholverbot
(1) Im Geltungsbereich der Verordnung ist es auf den öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb konzessionierter Freisitzflächen verboten
– alkoholische Getränke jeglicher Art zu konsumieren
– alkoholische Getränke jeglicher Art mit sich zu führen, wenn auf Grund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese im Geltungsbereich der Verordnung konsumieren zu wollen.
(2) Dieses Verbot gilt während der stattfindenden Dossenheimer Kerwe vom 15. September bis 17. September 2023 von jeweils 15.00 Uhr bis 2.00 Uhr sowie am 18. September 2023 von 0 bis 2.00 Uhr.
§ 3
Ausnahmen
In Einzelfällen kann die Polizeibehörde Ausnahmen von diesem Verbot zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 26 des Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig,
1. entgegen § 2 Abs. 1 erste Alternative in dem in § 1 bezeichneten Bereich alkoholische Getränke konsumiert.
2. entgegen § 2 Abs. 1 zweite Alternative in dem in § 1 bezeichneten Bereich alkoholische Getränke in der erkennbaren Absicht mit sich führt, diese dort zu konsumieren.
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 3 zugelassen worden ist.
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 26 Polizeigesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 5
In-Kraft-Treten
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 18. September 2023, 2 Uhr außer Kraft.
Lageplan zur Dossenheimer Kerwe 2023 – Polizeiverordnung:

Dossenheim, den 25.07.2023
gez.
David Faulhaber
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Vorschriften beim Zustandekommen dieser Verordnung ist gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung BW unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
– die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
– der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
– vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
Schließung des Rathauses und des Bürgerbüros
Am Dienstag, den 19.09.2023 sind das Rathaus und das Bürgerbüro in der Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr und ab 16:30 Uhr geschlossen.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung!
Gemeindeverwaltung Dossenheim