Härtefallhilfen für Energieträger privater Haushalte

Frist für den Antrag läuft bis 20. Oktober 2023

Der Bundestag hat Anfang des Jahres Härtefallhilfen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen, die 2022 in Folge des russischen Angriffskrieges von einer extremen Preissteigerung bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern betroffen waren. Die Härtefallhilfe wird gewährt für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über diesen verdoppelten Betrag hinausgehen. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt.

In Baden-Württemberg wird hierfür das zentrale Antragsportal der “Kasse.Hamburg” eingesetz, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal entscheidet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge.
Die Härtefallhilfe kann über das ONLINE-PORTAL – https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN beantragt werden, auf dem Rechnungen und weitere rechtlich notwendige Nachweise hochgeladen werden.
Über den ONLINE-RECHNER – https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Private Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle heizen und bisher noch keinen Antrag gestellt haben, können noch bis 20.Oktober 2023 entsprechende Härtefallhilfe rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Für Fragen hat das Land eine Telefonhotline unter der Nummer 0711/126-1600 eingerichtet.