
Aufhebung des bisherigen Sanierungsgebietes „Ortsmitte“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat durch ein Verfahren i.S.d. § 37 Abs. 1 S. 2 GemO am 24.03.2020 die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ beschlossen. Das Vorgehen war mit dem Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises abgestimmt. Die Hinweise des Ministeriums für Inneres zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalverfassungsrecht vom 18.03.2020 wurden dabei beachtet.
Die Bau- und Ordnungsmaßnahmen im ehemaligen Sanierungsgebiet sind mittlerweile abgeschlossen und der förderrechtliche Bewilligungszeitraum bereits beendet. Die Sanierungsvermerke können nun aus den jeweiligen Grundbüchern gelöscht werden. Daher und auch im Hinblick auf die Festlegung des neuen Sanierungsgebietes mit Überschneidungsbereichen zum alten Sanierungsgebiet erfolgt die Satzungsaufhebung zeitgleich mit der Neufestlegung eines neuen Sanierungsgebietes.
Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ sowie den dazugehörigen Abgrenzungsplan finden Sie in den beigefügten Anlagen.

(Der verkleinert Plan dient lediglich der räumlichen Orientierung)
Neues Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat durch ein Verfahren i.S.d. § 37 Abs. 1 S. 2 GemO am 24.03.2020 nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) die Abgrenzung des neuen Sanierungsgebietes sowie die Sanierungsziele förmlich festgelegt. Das Vorgehen war mit dem Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises abgestimmt. Die Hinweise des Ministeriums für Inneres zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalverfassungsrecht vom 18.03.2020 wurden dabei beachtet.
Die Sanierung „Ortsmitte II“ wird im sogenannten „Klassischen Sanierungsverfahren“, dem Regelverfahren“ durchgeführt. Das heißt, dass die Sanierungsmaßnahme in Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB durchgeführt wird.
Die Satzung der Gemeinde Dossenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ sowie den dazugehörigen Abgrenzungsplan entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen. Des Weiteren fügen wir die Sitzungsvorlage Nr. 2020/040 sowie den Protokollauszug bei.

(Der verkleinert Plan dient lediglich der räumlichen Orientierung)
Beide Satzungen werden am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig.
Die Satzungen sowie alle weiteren Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim abrufbar.
Fachbereich 2
Planung und Technik