Sanierungsgebiete in Dossenheim
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Jahr 2019 wurde das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ in Dossenheim in die Förderkulisse der städtebaulichen Erneuerung des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Die Gemeinde Dossenheim kann daher die seit Jahren im Gemeindegebiet betriebene städtebauliche Sanierung mit Unterstützung des Landes fortführen.
Im März 2020 wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats die Abgrenzung des Sanierungsgebiets beschlossen, seit Anfang April 2020 ist die Satzung rechtswirksam. Zusammen mit Ihnen, den Eigentümerinnen und Eigentümern privater Wohnhäuser, möchte die Gemeinde den Ortskern zu einem lebendigen Mittelpunkt entwickeln. Dafür bietet die Gemeinde Dossenheim gemeinsam mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH den Eigentümerinnen und Eigentümern im Sanierungsgebiet eine kostenlose Beratung an. Hierbei werden Sie auch über Fördermöglichkeiten informiert.
Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich gerne!
Ihr David Faulhaber
Bürgermeister
Aufhebung des bisherigen Sanierungsgebietes „Ortsmitte“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat durch ein Verfahren i.S.d. § 37 Abs. 1 S. 2 GemO am 24.03.2020 die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ beschlossen. Das Vorgehen war mit dem Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises abgestimmt. Die Hinweise des Ministeriums für Inneres zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalverfassungsrecht vom 18.03.2020 wurden dabei beachtet.
Die Bau- und Ordnungsmaßnahmen im ehemaligen Sanierungsgebiet sind mittlerweile abgeschlossen und der förderrechtliche Bewilligungszeitraum bereits beendet. Die Sanierungsvermerke können nun aus den jeweiligen Grundbüchern gelöscht werden. Daher und auch im Hinblick auf die Festlegung des neuen Sanierungsgebietes mit Überschneidungsbereichen zum alten Sanierungsgebiet erfolgt die Satzungsaufhebung zeitgleich mit der Neufestlegung eines neuen Sanierungsgebietes.
Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ sowie den dazugehörigen Abgrenzungsplan finden Sie in den beigefügten Anlagen.
(Der verkleinert Plan dient lediglich der räumlichen Orientierung)
Flyer zur städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Ortsmitte II"
Anlagen:
- Sitzungsvorlage GR v. 24.03.2020 (Vorlage-Nr. 2020/040)
- Aufhebungssatzung „Ortsmitte“
- Abgrenzungsplan Aufhebung „Ortsmitte“
- Bericht VU II „Ortsmitte II“
- VU II Anlage Pläne zum Bericht
- Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“
- Abgrenzungsplan „Ortsmitte II“
- Protokollauszug der GR-Sitzung v. 24.03.2020 zur Vorlage Nr.2020/040
- Sanierungsinformation
Neues Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat durch ein Verfahren i.S.d. § 37 Abs. 1 S. 2 GemO am 24.03.2020 nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) die Abgrenzung des neuen Sanierungsgebietes sowie die Sanierungsziele förmlich festgelegt. Das Vorgehen war mit dem Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises abgestimmt. Die Hinweise des Ministeriums für Inneres zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalverfassungsrecht vom 18.03.2020 wurden dabei beachtet.
Die Sanierung „Ortsmitte II“ wird im sogenannten „Klassischen Sanierungsverfahren“, dem Regelverfahren“ durchgeführt. Das heißt, dass die Sanierungsmaßnahme in Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB durchgeführt wird.
Die Satzung der Gemeinde Dossenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ sowie den dazugehörigen Abgrenzungsplan entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen. Des Weiteren fügen wir die Sitzungsvorlage Nr. 2020/040 sowie den Protokollauszug bei.
Beide Satzungen werden am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Die Satzungen sowie alle weiteren Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim abrufbar.
Fachbereich 2
Planung und Technik