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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Bahnhofsplatz mit großen Steinquadern und Gebäuden
Dummy

Betreuung

Betreuung von Grundschulkindern

Hortferienbetreuung

  • Ferienbetreuung Pfingsten: Dienstag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr mit 40 Plätzen

Kernzeitbetreuung Kurpfalzschule

  • Montag bis Freitag, 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Flitz

  • Zusätzlich gibt es für die Eltern beider Schulen die Möglichkeit ihre Kinder bei FLITZ, der flexiblen Nachmittagsbetreuung der TSG 1889 Dossenheim, anzumelden.

FerienClub - Ferienbetreuung für Grundschüler

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Postillion und des Jugendbüros bieten den Kindern interessante und vielseitige Aktionen und Beschäftigungen an.

Ferienbetreuung

Das Jugendbüro der Gemeinde Dossenheim organisiert gemeinsam mit dem Postillion e.V. eine Ferienbetreuung für Grundschüler – den Ferienclub. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Postillion und des Jugendbüros bieten den Kindern interessante und vielseitige Aktionen und Beschäftigungen an.

  • Mitmachen können alle Grundschulkinder ab der ersten Klasse.
  • Betreuungszeit: Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
  • Treffpunkt ist in den Horträumen der Neubergschule.

Eine Anmeldung erfolgt über die Homepage der Schulbetreuung Rhein-Neckar. Schulbetreuung ist nur wochenweise möglich und auf Wunsch mit Mittagessen buchbar.

In den Sommerferien wird ein abwechslungsreiches Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche unter Mitwirkung der Dossenheimer Vereine und Organisationen angeboten. Koordiniert wird das Programm durch das Jugendbüro, das selbst einige Aktionen anbietet.

Einkommensabhängige Zuschüsse auf Elternbeiträge

Der Gemeinderat Dossenheim hat Richtlinien zur Zuschussvergabe für die Betreuung von Kindern an Dossenheimer Schulen erlassen. Demnach richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem Einkommen der zum Haushalt gehörenden Personen. Steht das Einkommen bei der Antragstellung noch nicht fest, wird die Ermäßigung unter Vorbehalt gewährt und erst bei Vorlage der geforderten Unterlagen festgesetzt.

In den Tabellen sind die Einkommensgrenzen und Förderstufen mit den gültigen Zahlen dargestellt:

Ermitteltes Jahresnettoeinkommen

    
Zahl der PersonenStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4
Zwei22.200,00 Euro25.500,00 Euro28.600,00 Euro31.700,00 Euro
Drei28.400,00 Euro32.300,00 Euro36.400,00 Euro40.400,00 Euro
Vier34.400,00 Euro39.300,00 Euro44.200,00 Euro49.000,00 Euro
Fünf40.400,00 Euro46.100,00 Euro51.900,00 Euro57.600,00 Euro

Je nach Stufe fällt die prozentuale Förderung aus. Bei Stufe vier beträgt dies 25 Prozent, bei Stufe drei 50 Prozent, bei Stufe zwei 75 Prozent und bei Stufe eins 100 Prozent.

Antrag

Bitte geben Sie alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf deren Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Auch einmalige Einnahmen sind anzugeben. Zu den Einnahmen gehören unter anderem Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- oder Witwer- sowie Waisengelder, Renten (auch Zusatzrenten), Betriebsrenten, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen (beispielsweise Zinsen aus Sparguthaben), aus Vermietung und Verpachtung, Lohnersatzleistungen, Leistungen zur Förderung einer Ausbildung, Unterhaltsleistungen, Sachbezüge, Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld.

Voraussetzungen

  • Nur für Kinder, die in Dossenheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  • Nur für Einrichtungen, die in Dossenheim betrieben werden
  • Berechnung der Einkommensgrenzen nach geltenden Richtlinien der Gemeinde Dossenheim
  • Vorrangig sind Hilfen von Sozial-, Jugend-, Arbeitsamt und sonstigen Stellen

Hinweis

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Dossenheim, es besteht kein Rechtsanspruch.