Betreuung von Grundschulkindern
- Flexible Nachmittagsbetreuung Neubergschule
- Frühbetreuung von Montag bis Freitag, 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr mit 15 Plätzen
- Hort von Montag bis Freitag, 12:00 Uhr bis 17:30 Uhr mit 50 Plätzen
- Ferienbetreuung Pfingsten: Dienstag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr mit 40 Plätzen
Kernzeitbetreuung Kurpfalzschule
- Montag bis Freitag, 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
- Zusätzlich gibt es für die Eltern beider Schulen die Möglichkeit ihre Kinder bei FLITZ, der flexiblen Nachmittagsbetreuung der TSG 1889 Dossenheim, anzumelden.
FerienClub - Ferienbetreuung für Grundschüler
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Postillion und des Jugendbüros bieten den Kindern interessante und vielseitige Aktionen und Beschäftigungen an.
Ferienbetreuung
Das Jugendbüro der Gemeinde Dossenheim organisiert gemeinsam mit dem Postillion e.V. eine Ferienbetreuung für Grundschüler – den Ferienclub. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Postillion und des Jugendbüros bieten den Kindern interessante und vielseitige Aktionen und Beschäftigungen an.
- Mitmachen können alle Grundschulkinder ab der ersten Klasse.
- Betreuungszeit: Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
- Treffpunkt ist in den Horträumen der Neubergschule.
Eine Anmeldung erfolgt über die Homepage der Schulbetreuung Rhein-Neckar. Schulbetreuung ist nur wochenweise möglich und auf Wunsch mit Mittagessen buchbar.
In den Sommerferien wird ein abwechslungsreiches Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche unter Mitwirkung der Dossenheimer Vereine und Organisationen angeboten. Koordiniert wird das Programm durch das Jugendbüro, das selbst einige Aktionen anbietet.
Einkommensabhängige Zuschüsse auf Elternbeiträge
Der Gemeinderat Dossenheim hat Richtlinien zur Zuschussvergabe für die Betreuung von Kindern an Dossenheimer Schulen erlassen. Demnach richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem Einkommen der zum Haushalt gehörenden Personen. Steht das Einkommen bei der Antragstellung noch nicht fest, wird die Ermäßigung unter Vorbehalt gewährt und erst bei Vorlage der geforderten Unterlagen festgesetzt.
In den Tabellen sind die Einkommensgrenzen und Förderstufen mit den gültigen Zahlen dargestellt:
Ermitteltes Jahresnettoeinkommen | ||||
---|---|---|---|---|
Zahl der Personen | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
Zwei | 22.200,00 Euro | 25.500,00 Euro | 28.600,00 Euro | 31.700,00 Euro |
Drei | 28.400,00 Euro | 32.300,00 Euro | 36.400,00 Euro | 40.400,00 Euro |
Vier | 34.400,00 Euro | 39.300,00 Euro | 44.200,00 Euro | 49.000,00 Euro |
Fünf | 40.400,00 Euro | 46.100,00 Euro | 51.900,00 Euro | 57.600,00 Euro |
Je nach Stufe fällt die prozentuale Förderung aus. Bei Stufe vier beträgt dies 25 Prozent, bei Stufe drei 50 Prozent, bei Stufe zwei 75 Prozent und bei Stufe eins 100 Prozent.
Antrag
Bitte geben Sie alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf deren Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Auch einmalige Einnahmen sind anzugeben. Zu den Einnahmen gehören unter anderem Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- oder Witwer- sowie Waisengelder, Renten (auch Zusatzrenten), Betriebsrenten, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen (beispielsweise Zinsen aus Sparguthaben), aus Vermietung und Verpachtung, Lohnersatzleistungen, Leistungen zur Förderung einer Ausbildung, Unterhaltsleistungen, Sachbezüge, Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld.
Voraussetzungen
- Nur für Kinder, die in Dossenheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- Nur für Einrichtungen, die in Dossenheim betrieben werden
- Berechnung der Einkommensgrenzen nach geltenden Richtlinien der Gemeinde Dossenheim
- Vorrangig sind Hilfen von Sozial-, Jugend-, Arbeitsamt und sonstigen Stellen
Hinweis
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Dossenheim, es besteht kein Rechtsanspruch.