,

Land verabschiedet erneut Lockerungen

Am heutigen Mittwoch – 10. Juni 2020 – in Kraft. Gemäß § 11 Satz 1 CoronaVO tritt sie erst am 01. Juli 2020 außer Kraft. Damit wurde die Geltungsdauer der CoronaVO bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert. Hiervon ausgenommen sind die Regelungen des § 3 Abs. 6 CoronaVO zu Großveranstaltungen, die weiterhin bis zum 31. August 2020 gelten.

Die wichtigsten Neuerungen betreffen den Aufenthalt im öffentlichen bzw. nicht öffentlichen Raum gemäß § 3 CoronaVO:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet.
  • Bei Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich jetzt bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.
  • Die Verordnungsermächtigung für Hygienevorgaben für Bäder wird auf Saunen erweitert.
  • Ab 15. Juni wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt, wenn und soweit der Betrieb durch Rechtsverordnung zugelassen ist.

Bereits gestern wurde die – ebenfalls beigefügte – CoronaVO Private Veranstaltungen verkündet. Diese ist heute in Kraft getreten. Die CoronaVO Private Veranstaltungen regelt, unter welchen Voraussetzungen private Veranstaltungen mit bis zu 99 Teilnehmenden stattfinden können.

Hier können Sie die vollständige Corona-Verordnung nachlesen.