Bürgerservice
Wichtige Formulare
Rund um den Hund:
Formular zur Anmeldung der Hundesteuer
Formular zur Abmeldung der Hundesteuer
Erteilung eines SEPA-Mandats:
Wasserwerk:
An- und Abmeldung bei Kundenwechsel
Störfallbroschüre (Evonik)
Online-Service Bürgerbüro
Pass und Ausweis
Abfrageservice für die Antragsteller über abholbereite Ausweise und Pässe > hier
Wohnungsgeberbestätigung
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers beziehungsweise Wohnungseigentümers bei der Anmeldung einer meldepflichtigen Person wieder eingeführt. Das bedeutet, dass der Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungseigentümer dem Mieter den Einzug in eine Wohnung schriftlich zu bestätigen hat. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung zur Anmeldung bei der Meldebehörde vorzulegen.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Wohnungsgeberbestätigung über Einzug > 90 KB > hier
Ab sofort haben Wohnungsgeber auch die Möglichkeit, dem Bürgerbüro Dossenheim die Wohnungsgeberbestätigung online zukommen zu lassen. Die Nutzung erfolgt über den E-Bürgerdienst, der vom Rechenzentrum bereitgestellt wird. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, benötigt das Bürgerbüro die Kontaktdaten (Name und Anschrift) sowie die E-Mail Adresse des Wohnungsgebers. Dies kann sowohl schriftlich als auch per E-Mail mit dem Betreff „E-Bürgerdienst für Wohnungsgeber“ an das Bürgerbüro erfolgen. Der Wohnungsgeber erhält anschließend zeitnah per E-Mail einen Benutzernamen, ein Passwort und einen Link zur Verfügung gestellt, über den künftig alle Wohnungsgeberbestätigungen bearbeitet werden können. Nach erfolgter Speicherung der elektronischen Meldung kann die Wohnungsgeberbescheinigung, die ein Zuordnungsmerkmal enthält, für den Mieter gedruckt werden.
Passbildautomat
Foyer des Bauamtes
Erdgeschoss des Rathauses
Der Preis für vier Passbilder beträgt 6,00 Euro.
Bitte beachten Sie, dass der Automat kein Wechselgeld herausgibt.
Für Kleinkinder ist der Automat bauartbedingt nicht geeignet.
Bürger für Bürger
Netzwerk kleiner Hilfen in Dossenheim
Wir sind Dossenheimer Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichen Alters und engagieren uns ehrenamtlich im Rahmen dieses sozialen Netzwerkes.
Dafür braucht es viele Hände! Alle, die sich sozial engagieren möchten, sind herzlich willkommen mitzuarbeiten.
Wenn Sie Unterstützung und Entlastung brauchen, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.
Wir stellen Ihnen unsere Fähigkeiten und Möglichkeiten gerne zur Verfügung, zum Beispiel für
- Begleitung bei Spaziergängen, kulturellen Veranstaltungen etc.
- Begleitung zu Behörden, Arzt, Einkaufen etc.
- Hilfe bei Schriftwechsel, Ausfüllen von Formularen, etc.
- Hilfe bei der Bedienung von Computer, Fernseher, Telefon
- Kleinere Reparaturarbeiten
- Hausaufgabenhilfe
- Im Krankheitsfall vorübergehende Hilfe im Haushalt
- Hilfe bei der Grabpflege
- Haustierbetreuung
- Unterstützung von Kindergärten, Seniorenheimen
- Hilfe bei der Organisation von Essen auf Rädern, Fußpflege, Krankengymnastik, Friseur, etc.
- Besuche zu Gesprächen oder zum Vorlesen als „Leihoma“
www.buergerfuerbuerger-dossenheim.de
Termine
(Beginn: 19 Uhr, in der Begegnungsstätte)
10. September 2020
8. Oktober 2020
12. November 2020
10. Dezember 2020
Kontakt
Begegnungsstätte
Tabea Dürr
Telefon: 06221 8617-30
E-Mail: Seniorenpark-Dossenheim@gmx.de
Rathaus
Thomas Schiller
Telefon: 06221 8651-20
E-Mail: thomas.schiller@dossenheim.de
Führer für Barrierefreiheit
Dieser Führer soll es Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Behinderung sowie Gästen erleichtern sich in Dossenheim zurechtzufinden. Gleichzeitig kann er genutzt werden, um zu prüfen, welche Gebäude gut mit einem Kinderwagen zu erreichen sind.
Öffentliche Gebäude
Hier wird die Zugänglichkeit der öffentlichen Gebäude für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer erläutert. Hierzu gehören Einrichtungen wie zwei Pflegeeinrichtungen mit betreutem Wohnen, Kindergärten, Kirchen und Schulen > PDF (59,2 KB), der Friedhof, verschiedene Gemeinschaftsräume, das Hallenbad, das Rathaus Dossenheim sowie die Sport- und Festhallen > PDF (79,5 KB)
Zur Entstehung
Eine Arbeitsgruppe plante die Umsetzung eines Behindertenführers. Die öffentlichen Gebäude wurden von der Gemeindeverwaltung beziehungsweise von den entsprechenden Organisationen beurteilt. Für den zweiten Teils wurden Geschäften, Apotheken, Praxen, Hotels und Gaststätten ein Fragebogen über die Zugänglichkeit ihrer Gebäude geschickt. Der Führer basiert auf den Angaben dieser Fragebögen.
Daher sind auch nur die Gebäude im Führer aufgelistet, für die ein ausgefüllter Fragebogen abgegeben wurde. Sollten Sie Fehler entdecken, melden Sie diese gerne der Gemeinde, damit sie behoben werden können.
Öffentlicher Personennahverkehr
Die Städte Heidelberg, Mannheim und Weinheim sind von Dossenheim aus mit der OEG (Oberrheinische Eisenbahngesellschaft) erreichbar. In Dossenheim gibt es drei Haltestellen (Haltestelle Süd, Bahnhof und Haltestelle Nord). Die Bahnen fahren von Montag bis Freitag im Zehn-Minuten-Takt. In einigen Ausnahmefällen kann die Straßenbahn nur über drei Stufen betreten werden. Die OEG verfügt über Niederflurbahnen, die für Personen mit Mobilitätsbehinderung genutzt werden können. Die engste Durchgangsbreite beträgt 79 Zentimeter. In den Eingängen befinden sich Stellplätze für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer.
Rollstuhlgerechter Weg vom Sozialen Zentrum über den Bahnhof, Rathausplatz bis zum Kronenburger Hof
Die Gemeinde Dossenheim hat durch Absenkungen der Bordsteine im Kreuzungsbereich eine rollstuhlgerechte Verbindung vom Pflegeheim Soziales Zentrum im Platanenweg über die Schillerstraße, Beethovenstraße, Bahnhofstraße, Hauptstraße bis zum Kronenburger Hof geschaffen. Der Weg ist im Ortsplan dargestellt.
Behindertengerechtes WC am Kronenburger Hof
Das behindertengerechte WC am Kronenburger Hof kann mit einem EURO-Toilettenschlüssel benutzt werden. Ein weiterer EURO-Toilettenschlüssel ist beim gegenüberliegenden Café Meisel hinterlegt.
Zugänglichkeit in Anlehnung an die DIN 18024/18025
Für Rollstuhlfahrer voll zugänglich:
1. Türbreite mindestens 85 Zentimeter
2. Zugang stufenlos oder über Rampe mit bis zu sechs Prozent Steigung erreichbar.
3. Aufzug mit einer Türbreite von mindestens 85 Zentimeter und einer Tiefe von mindestens 140 Zentimetern. Bedienungsknöpfe mit bis zu 110 Zentimeter Höhe.
Rollstuhl geeignet:
Für Rollstuhlfahrer eingeschränkt zugänglich
1. Türbreite mindestens 65 Zentimeter.
2. Zugang über eine Stufe oder über eine Rampe mit mehr als sechs Prozent Steigung erreichbar.
3. Aufzug mit Türbreite mindestens 65 Zentimeter und einer Tiefe von mindestens 110 Zentimeter.
Kontakt
Rathaus Dossenheim
Zentralstelle
Inge Ihle oder Frank Röger
Telefon: 06221 8651-18 oder 17
Fax: 06221 8651-16 oder -18 sowie -17
E-Mail: inge.ihle@dossenheim.de oder frank.roeger@dossenheim.de
Download Ortsplan
> Im Plan PDF (777,2 KB) gekennzeichnet:
Behindertenparkplätze,
behindertengerechte Telefonzellen,
öffentliche Toiletten sowie die für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer zugänglichen öffentlichen Einrichtungen
Bei der Beurteilung der Zugänglichkeit der einzelnen Gebäude haben wir uns an der DIN-Norm 18024 und 18025 orientiert. Die genauen Maße für die Beurteilung eines Gebäudes als voll zugänglich oder eingeschränkt zugänglich werden am Ende dieses Vorwortes genauer erläutert.
Zukunftswerkstatt
Die Zukunftswerkstatt Dossenheim beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der Gemeinde von morgen. Themen sind unter anderem Formen des friedlichen Zusammenlebens oder nachhaltige Verkehrsformen. Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde und externe Expertenteams arbeiten in der Zukunftswerkstatt zusammen.
Weitere Einblicke gibt die Bürgerschaftliche Perspektive Dossenheim > PDF (2,873 MB)
– Leitbild der Gemeinde Dossenheim > PDF (20,8 KB)
„Ein Leben lang in Dossenheim“ – Präsentation zum Umfrageergebnis > PDF (1,271 MB)
Wir danken dem Seniorenforum Dossenheim.
Kontakt
Marc Miltner
06221 8651-21
marc.miltner@dossenheim.de