Bürgerservice

Abmeldung ins Ausland
Erforderliche Unterlagen:
Ebenso per E-Mail möglich (Name, Vorname, Geburtsdatum, Auslandsanschrift, Datum zu welchem Tag die Wohnung in Dossenheim abgemeldet werden soll, Ausweis- / Passkopie) an buergerbuero@dossenheim.de
Info:
Gebühr: gebührenfrei
Abmeldung Nebenwohnsitz
Erforderliche Unterlagen:
Ebenso per E-Mail möglich (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Nebenwohnung, Datum zu welchem Tag die Nebenwohnung abgemeldet werden soll, Ausweis- / Passkopie) an buergerbuero@dossenheim.de
Info:
Bei Abmeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil ist die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr: gebührenfrei
Anmeldung
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Bei An- bzw. Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil ist die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen Sorgerechts)
Gebühr: gebührenfrei
Aufenthaltserlaubnis für ausländische Personen
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Gebühr: gebührenfrei
Auskunftssperre
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr: gebührenfrei
Befreiung Ausweispflicht
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Gebühr: gebührenfrei
Beglaubigungen
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Gebühr:
eID-Karte (für EU-Bürger)
Voraussetzung:
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr:
Einbürgerung (Antragsabgabe)
Einbürgerungsantrag: https://www.rhein-neckar-kreis.de/1879160.html
Erforderliche Unterlagen:
Bei Abgabe der Unterlagen:
Bei erstmaliger Beantragung deutscher Dokumente:
Info:
Gebühr:
siehe Antrag Personalausweis / Reisepass
Fischereischein
Erforderliche Unterlagen:
Beim Erstantrag:
Gebühr Erstantrag:
Fünf Jahre: 40,00 Euro + 12,50 Euro Verwaltungsgebühr
Zehn Jahre: 80,00 Euro + 12,50 Euro Verwaltungsgebühr
Bei Verlängerung:
Gebühr Verlängerung:
Fünf Jahre 40,00 Euro + 6,50 Euro Verwaltungsgebühr
Zehn Jahre 80,00 Euro + 6,50 Euro Verwaltungsgebühr
Jugendfischereischein (vom 10. bis zum 16. Lebensjahr):
Gebühr: 4,00 Euro
Fotoautomat
Foyer des Bauamtes
Erdgeschoss des Rathauses
Der Preis für vier Passbilder beträgt 8,00 Euro.
Bitte beachten Sie, dass der Automat kein Wechselgeld herausgibt.
Für Kleinkinder ist der Automat bauartbedingt nicht geeignet.
Führerscheinantrag
Erforderliche Unterlagen:
Zusätzlich beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren:
Gebühr: 5,10 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr (Antrag und Führungszeugnis): 18,10 Euro
Fundbüro
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Die Höhe des Finderlohns beträgt:
Fundsachen
In dieser Woche wurden folgende Fundsachen auf dem Rathaus abgegeben bzw. uns gemeldet:
1 Schlüssel, mit Pferde-und Handschuhanhänger
1 Schlüsselbund, mit Kegel-Anhänger
Fundsachen können im Bürgerbüro (06221 8651-320) nach Terminabsprache abgeholt werden, bei Fundtieren wenden Sie sich bitte direkt an das Tierheim Heidelberg.
Polizeiliches Führungszeugnis
Antrag Führungszeugnis > hier Flyer Führungszeugnis > hier
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr: 13,00 Euro
Gewerbeabmeldung
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Gewerbetreibenden (z. B. bei GbR, GmbH) Unterschriften, Vorlage Personalausweise / Reisepässe aller Gesellschafter erforderlich sind; Dies bezieht sich auch auf Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
Gebühr: 11,50 Euro
Gewerbeanmeldung
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Gewerbetreibenden (z. B. bei GbR, GmbH) Unterschriften, Vorlage Personalausweise / Reisepässe aller Gesellschafter erforderlich sind; Dies bezieht sich auch auf Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen
Gebühr: 21,50 EUR
Gewerbeauskunft
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr: 5,00 Euro – kann auch als Verrechnungsscheck entrichtet werden oder per Überweisung an folgendes Konto:
Gemeinde Dossenheim
IBAN: DE48 6725 0020 0000 7007 46
BIC: SOLADES1HDB
Sparkasse Heidelberg
Gewerbemeldebescheinigung
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr: 5,00 EUR
Gewerbezentralregisterauskunft
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Den Gewerbezentralregisterauszug erhalten Sie per Post vom Bundeszentralregister nach 8 bis 14 Arbeitstagen
Gebühr: 13,00 Euro
Gewerbeummeldung
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Gewerbetreibenden (z. B. bei GbR, GmbH) Unterschriften, Vorlage Personalausweise / Reisepässe aller Gesellschafter erforderlich sind. Dies bezieht sich auch auf Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen.
Gebühr: 15,00 Euro
Kinderreisepass
Erforderliche Unterlagen:
Gültigkeit:
ein Jahr (für Kinderreisepässe, die ab dem 01.01.2021 ausgestellt oder verlängert wurden)
Info:
Bitte beachten Sie, dass Sie die Kinderreisepässe nur vor dem jeweiligen Ablaufdatum verlängern können
Gebühr:
Konzession
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr:
Lebensbescheinigung
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Die Lebensbescheinigung ist ein Nachweis für ausländische Leistungsträger, sonstige Versorgungskassen u. a.
Gebühr: gebührenfrei
Meldebescheinigung (einfach und erweitert)
Erforderliche Unterlagen:
Info: Gebührenfrei, bei Erbringung eines Nachweises vom Jobcenter, Landratsamt, Jugendamt, Unterhaltsvorschusskasse, Kreissozialamt, etc.
Gebühr: 5,00 Euro, bei E-Mail-Antrag per Überweisung vorab an folgendes Konto:
Gemeinde Dossenheim
IBAN: DE48 6725 0020 0000 7007 46
BIC: SOLADES1HDB
Sparkasse Heidelberg
Bitte beachten:
Über die Website www.service-bw.de können Sie kostenlos und ohne Behördengang eine Meldebescheinigung beantragen.
Für die Durchführung des Antrags wird der neue Personalausweis mit kartenlesefähigem Gerät (Kartenleser oder Smartphone) sowie die AusweisApp 2 benötigt (mehr Informationen dazu erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de).
Ebenso benötigen Sie hierfür ein Servicekonto im Serviceportal.
Melderegisterauskunft
Erforderliche Unterlagen:
Info: Weitere Informationen siehe Formular
Gebühr: 5,00 Euro oder 7,50 Euro
Gemeinde Dossenheim
IBAN: DE48 6725 0020 0000 7007 46
BIC: SOLADES1HDB
Sparkasse Heidelberg
Nachttaxischein
Erforderliche Unterlagen:
Gebühr: 7,50 Euro je Nachttaxischein
Personalausweis
Weitere Informationen zu Ausweisen und Pässen > hier
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Bei Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren durch nur ein Elternteil ist die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr:
Dauer: zwei bis drei Wochen
Plakatierung
Erforderliche Unterlagen:
Wer darf für welche Veranstaltungen künftig plakatieren?
Der Antrag kann nur vom Veranstalter oder von einem von ihm bevollmächtigten Dienstleister gestellt werden. Antragsteller und Benutzer im Sinne dieser Satzung ist der Veranstalter, auch wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt.
Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten: Name der Veranstaltung, Veranstaltungszeitraum, Veranstaltungsort, Art der Veranstaltungen, Name und Anschrift des Veranstalters sowie ggf. Name und Anschrift des Bevollmächtigten.
Es werden nur Erlaubnisse für Plakatierungen von Veranstaltungen erteilt, die im Gemeindegebiet Dossenheim oder in kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises stattfinden:
Veranstaltungen aus den Bereichen:
Nicht dazu gehören Verkaufsveranstaltungen, Firmenjubiläen und Veranstaltungen, die allgemein der eigenen Imagewerbung dienen. Dies gilt auch dann, wenn darin Veranstaltungen aus den o.g. Bereichen integriert sind, diese aber nur einen untergeordneten Charakter haben.
Politische Parteien, Wählervereinigungen, Gruppierungen und Einzelkandidaturen dürfen im Rahmen des Wahlkampfes und für Veranstaltungen anlässlich von gesetzlichen Wahlen und Abstimmungen werben.
Nicht zulässig ist die Werbung für Veranstaltungen, die gegen die geltenden Bestimmungen der Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetze, sowie weiterer Rechtsvorschriften verstoßen.
Ausnahmen:
Ausnahmsweise ist die Werbung anlässlich bedeutender Veranstaltungen in der Metropolregion Rhein-Neckar erlaubnisfähig, wenn die Veranstaltung geeignet ist, die Region als Kultur- und Sportstandort nachhaltig zu stärken.
Umfang: 5 Plakate in der Plakatgröße maximal DIN A1, für 2 Wochen
Antragsvoraussetzung: Email-Antragstellung beim Bürgerbüro (Eingangsdokumentation). Der Antrag kann frühestens vier Wochen bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Für Volksfeste, Weihnachtsmarkt, Veranstaltungen die geeignet sind, die Gemeinde Dossenheim als Kulturstandort nachhaltig zu stärken oder zur Förderung des Einzelhandelsstandort Dossenheim, darf bereits bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung plakatiert werden. Liegen für einen Nutzungszeitraum mehr als 10 Anträge vor, so geht grundsätzlich der zeitlich früher gestellte Antrag vor.
Gebühren: € 35,06 inkl. Verwaltungsgebühr (€ 9,50)
Sanktion bei Plakatierung ohne Genehmigung: Für die Entfernung von 1-5 Plakaten wird eine Gebühr von 69,50 € und für 6 und mehr Plakate 139 € zzgl. einer aufwandsbezogenen Verwaltungsgebühr erhoben.
Ablehnungsgründe: Der Antrag wird abgelehnt, wenn bereits zu viele Nutzungserlaubnisse für das Anbringen von Plakaten vorliegen. Wenn in den letzten drei Monaten vor Antragstellung gegen seine Verpflichtung zur rechtzeitigen Entfernung der Plakate nach Ablauf der Nutzungszeit verstoßen hat oder der Antragsteller ohne Erlaubnis im Gemeindegebiet auf öffentlicher Fläche plakatiert hat
Reisepass
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Bei Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren durch nur ein Elternteil ist die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr:
Dauer: vier bis fünf Wochen
Weitere Informationen zu Ausweisen und Pässen > hier
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Bei Beantragung eines Express-Reisepasses für Personen unter 18 Jahren durch nur ein Elternteil ist die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr:
Dauer: drei bis vier Werktage
Semesterticket (Erstattung)
Erforderliche Unterlagen:
Voraussetzung: Es besteht mindestens bis zum 30.06. des Folgejahres eine Hauptwohnung in Dossenheim
Statuswechsel (Änderung Haupt-/ Nebenwohnung)
Erforderliche Unterlagen:
Ummeldung
Erforderliche Unterlagen:
Info:
Bei An- bzw. Ummeldung minderjähriger Personen durch nur ein Elternteil ist die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich (entbehrlich bei Nachweis des alleinigen elterlichen Sorgerechts)
Gebühr: gebührenfrei
Wahlamt
Erforderliche Unterlagen:
Wohnungsgeberbestätigung
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers beziehungsweise Wohnungseigentümers bei der Anmeldung einer meldepflichtigen Person wieder eingeführt. Das bedeutet, dass der Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungseigentümer dem Mieter den Einzug in eine Wohnung schriftlich zu bestätigen hat. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung zur Anmeldung bei der Meldebehörde vorzulegen.
Das erforderliche Formular finden Sie hier: Wohnungsgeberbestätigung über Einzug > 90 KB > hier
An- und Abmeldung bei Kundenwechsel
Die einfache Auskunft gilt nur für angemeldete Betriebe und abgeschlossene Gewerbemeldungen der Gemeinde Dossenheim.
Über den Link für die Einfache Auskunft aus dem Gewerberegister erscheint folgende Eingabemaske:
Nach Eingabe des Suchbegriffs (mind. vier Zeichen, die kein Platzhalter sind, z. B. Müller*) erscheinen alle infrage kommenden Gewerbetreibenden. Es werden dabei maximal zehn Treffer angezeigt. Sollten weitere Ergebnisse vorhanden sein, so ist dies unten vermerkt und der Anfragende muss die Suchparameter einschränken.
Die Auswahl aus der Übersichtsliste erfolgt über den weißen Pfeil auf grünem Hintergrund oder über den Kreis + enter-Taste bzw. Lupensymbol und zeigt dann die gewünschten Informationen.
Bitte beachten Sie, dass derzeit noch nicht nach der Geschäftsbezeichnung (Feld 3 im Gewerbeformular) gesucht werden kann. Diese Umsetzung ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
Jürgen Stannek
Telefon: 06221 8651-311
juergen.stannek@dossenheim.de
Wir sind Dossenheimer Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichen Alters und engagieren uns ehrenamtlich im Rahmen dieses sozialen Netzwerkes.
Dafür braucht es viele Hände! Alle, die sich sozial engagieren möchten, sind herzlich willkommen mitzuarbeiten.
Wenn Sie Unterstützung und Entlastung brauchen, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.
Begegnungsstätte
Tabea Dürr
Telefon: 06221 8617-30
E-Mail: Seniorenpark-Dossenheim@gmx.de
Rathaus
Thomas Schiller
Telefon: 06221 8651-300
E-Mail: thomas.schiller@dossenheim.de
Dieser Führer soll es Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Behinderung sowie Gästen erleichtern sich in Dossenheim zurechtzufinden. Gleichzeitig kann er genutzt werden, um zu prüfen, welche Gebäude gut mit einem Kinderwagen zu erreichen sind.
Hier wird die Zugänglichkeit der öffentlichen Gebäude für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer erläutert. Hierzu gehören Einrichtungen wie zwei Pflegeeinrichtungen mit betreutem Wohnen, Kindergärten, Kirchen und Schulen > PDF (59,2 KB), der Friedhof, verschiedene Gemeinschaftsräume, das Hallenbad, das Rathaus Dossenheim sowie die Sport- und Festhallen > PDF (79,5 KB)
Eine Arbeitsgruppe plante die Umsetzung eines Behindertenführers. Die öffentlichen Gebäude wurden von der Gemeindeverwaltung beziehungsweise von den entsprechenden Organisationen beurteilt. Für den zweiten Teils wurden Geschäften, Apotheken, Praxen, Hotels und Gaststätten ein Fragebogen über die Zugänglichkeit ihrer Gebäude geschickt. Der Führer basiert auf den Angaben dieser Fragebögen.
Daher sind auch nur die Gebäude im Führer aufgelistet, für die ein ausgefüllter Fragebogen abgegeben wurde. Sollten Sie Fehler entdecken, melden Sie diese gerne der Gemeinde, damit sie behoben werden können.
Die Städte Heidelberg, Mannheim und Weinheim sind von Dossenheim aus mit der OEG (Oberrheinische Eisenbahngesellschaft) erreichbar. In Dossenheim gibt es drei Haltestellen (Haltestelle Süd, Bahnhof und Haltestelle Nord). Die Bahnen fahren von Montag bis Freitag im Zehn-Minuten-Takt. In einigen Ausnahmefällen kann die Straßenbahn nur über drei Stufen betreten werden. Die OEG verfügt über Niederflurbahnen, die für Personen mit Mobilitätsbehinderung genutzt werden können. Die engste Durchgangsbreite beträgt 79 Zentimeter. In den Eingängen befinden sich Stellplätze für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer.
Die Gemeinde Dossenheim hat durch Absenkungen der Bordsteine im Kreuzungsbereich eine rollstuhlgerechte Verbindung vom Pflegeheim Soziales Zentrum im Platanenweg über die Schillerstraße, Beethovenstraße, Bahnhofstraße, Hauptstraße bis zum Kronenburger Hof geschaffen. Der Weg ist im Ortsplan dargestellt.
Das behindertengerechte WC am Kronenburger Hof kann mit einem EURO-Toilettenschlüssel benutzt werden. Ein weiterer EURO-Toilettenschlüssel ist beim gegenüberliegenden Café Meisel hinterlegt.
Zugänglichkeit in Anlehnung an die DIN 18024/18025
Für Rollstuhlfahrer voll zugänglich:
1. Türbreite mindestens 85 Zentimeter
2. Zugang stufenlos oder über Rampe mit bis zu sechs Prozent Steigung erreichbar.
3. Aufzug mit einer Türbreite von mindestens 85 Zentimeter und einer Tiefe von mindestens 140 Zentimetern. Bedienungsknöpfe mit bis zu 110 Zentimeter Höhe.
Rollstuhl geeignet:
Für Rollstuhlfahrer eingeschränkt zugänglich
1. Türbreite mindestens 65 Zentimeter.
2. Zugang über eine Stufe oder über eine Rampe mit mehr als sechs Prozent Steigung erreichbar.
3. Aufzug mit Türbreite mindestens 65 Zentimeter und einer Tiefe von mindestens 110 Zentimeter.
Rathaus Dossenheim
Zentralstelle
Inge Ihle oder Frank Röger
Telefon: 06221 8651-121 oder 171
E-Mail: inge.ihle@dossenheim.de oder frank.roeger@dossenheim.de
> Im Plan PDF (777,2 KB) gekennzeichnet:
Behindertenparkplätze,
behindertengerechte Telefonzellen,
öffentliche Toiletten sowie die für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer zugänglichen öffentlichen Einrichtungen
Bei der Beurteilung der Zugänglichkeit der einzelnen Gebäude haben wir uns an der DIN-Norm 18024 und 18025 orientiert. Die genauen Maße für die Beurteilung eines Gebäudes als voll zugänglich oder eingeschränkt zugänglich werden am Ende dieses Vorwortes genauer erläutert.
Die Zukunftswerkstatt Dossenheim beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der Gemeinde von morgen. Themen sind unter anderem Formen des friedlichen Zusammenlebens oder nachhaltige Verkehrsformen. Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde und externe Expertenteams arbeiten in der Zukunftswerkstatt zusammen.
Weitere Einblicke gibt die Bürgerschaftliche Perspektive Dossenheim > PDF (2,873 MB)
„Ein Leben lang in Dossenheim“ – Präsentation zum Umfrageergebnis > PDF (1,271 MB)
Wir danken dem Seniorenforum Dossenheim.
Mareike de Raaf
06221 8651-102
pressestelle@dossenheim.de