Schulen
Einschulung
Es gilt folgende Stichtagsregelung zur Einschulung, die genannten Daten beziehen sich auf das Geburtsdatum:
Der aktuelle Stichtag ist der 30. September. Dieser kann flexibel geregelt werden, bei einem Geburtsdatum vom 1. Oktober bis einschließlich 30. Juni des Folgejahres. Kinder, die in diesem Zeitraum das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern – ohne bürokratische Hürden – zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die sogenannte Schulfähigkeit des Kindes, die vom Schulleiter oder der Schulleiterin, gegebenenfalls mit einem pädagogisch-psychologischen Gutachten und einem Gutachten vom Gesundheitsamt – festgestellt wird. Erst dann kann das Kind mit dem Schulbesuch starten.
Grundschulen
-> Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse e.V.
Hier finden Sie die Ferientermine aller Bundesländer
Musik macht Schule
„Musik macht Schule“ ist ein Projekt der beiden Grundschulen Dossenheims. Das musikpädagogische Projekt wird von der Musikschule, dem Musikverein und dem Posaunenchor Dossenheim gefördert und an den Grundschulen durchgeführt. Die Kinder sollen so die Chance bekommen, ein Instrument zu lernen und die Welt der Musik zu entdecken.
Neubergsänger
Chor der Neubergschule Dossenheim
Der Chor der Neubergschule besteht seit über 25 Jahren. 180 Kinder aus den Klassen zwei, drei und vier singen gemeinsam in einem der größten deutschen Grundschulchören. Der Chor tritt bei Kerwen, Festen für Seniorinnen und Senioren, Weihnachtsmärkten, Benefizkonzerten und Musicals auf. Geleitet wird der Chor vom Rektor der Neubergschule, Markus Ranzenberger.
Kinderbetreuung
In Dossenheim gibt es verschiedene Betreuungsmöglichkeiten für Kinder jeden Alters. Zur Orientierung finden Sie hier eine Übersicht aller Einrichtungen.
Kontakt
Thomas Schiller
Telefon: 06221 8651-300
E-Mail: thomas.schiller@dossenheim.de
Aktuelle Stellenangebote finden Sie hier.
Kindertagespflege
Eine weitere Betreuungsmöglichkeit ist die Tagespflege. Tagespflegepersonen betreuen und erziehen Kinder, meist unter drei Jahren, in geeigneten Räumen bei sich Zuhause oder bei den Eltern. Hier finden sie eine Übersicht über alle in Dossenheim tätigen Tagesmütter.
Kontaktdaten der Dossenheimer Tagesmütter
Bei den genannten Tagesmüttern handelt es sich ausschließlich um Personen, die eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII haben. Die Tagesmütter erhalten eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Dossenheim.
Kindertagespflege
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Ansprechperson Fachberatung: Frau Tulke
Telefon: 06221 522-1571
E-Mail: E.Tulke@Rhein-Neckar-Kreis.de
www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/kindertagespflege
Betreuung von Grundschulkindern
Flexible Nachmittagsbetreuung Neubergschule
Frühbetreuung von Montag bis Freitag, 07:30 bis 08:30 Uhr mit 15 Plätzen
Hort von Montag bis Freitag, 12:00 bis 17:30 Uhr mit 50 Plätzen
Hortferienbetreuung
Ferienbetreuung Pfingsten: Dienstag bis Freitag, 08:00 bis 14:00 Uhr mit 40 Plätzen
Kernzeitbetreuung Kurpfalzschule
Montag bis Freitag, 12:30 bis 14:00 Uhr
Flitz
Zusätzlich gibt es für die Eltern beider Schulen die Möglichkeit ihre Kinder bei FLITZ, der flexiblen Nachmittagsbetreuung der TSG 1889 Dossenheim, anzumelden.
Grundschulbetreuung
Schulbetreuung Postillion Rhein-Neckar gGmbH
Hauptstr.53-55
69214 Eppelheim
E-Mail: schulbetreuung@schulbetreuung.org
https://www.schulbetreuung.org/
ABC-Club
Die Einschulung der neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler findet stets einige Tage nach dem regulärem Schuljahresbeginn statt. Insbesondere für berufstätige Eltern stellt sich dadurch die Frage nach einer qualifizierten Betreuungsmöglichkeit ihrer Kinder zwischen dem offiziellen Schuljahresbeginn und der tatsächlichen Einschulung. Seit dem Schuljahr 2011/2012 übernimmt der Verein Postillion e.V. mit Sitz in Wilhelmsfeld die Organisation und Durchführung des ABC-Clubs, der dafür eine Lösung bietet.
ABC Club
Postillion e.V.
Pottaschenloch 1
69259 Wilhelmsfeld
Telefon: 06220 52171-0
E-Mail: wilhelmsfeld@postillion.org
www.postillion.org
Ferienbetreuung
Das Jugendbüro der Gemeinde Dossenheim organisiert gemeinsam mit dem Postillion e.V. eine Ferienbetreuung für Grundschüler – den Ferienclub. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Postillion und des Jugendbüros bieten den Kindern interessante und vielseitige Aktionen und Beschäftigungen an.
Mitmachen können alle Grundschulkinder ab der ersten Klasse.
Betreuungszeit: Montag bis Freitag, 08:00 bis 14:00 Uhr.
Treffpunkt ist in den Horträumen der Neubergschule.
Eine Anmeldung erfolgt über die Homepage der Schulbetreuung Rhein-Neckar. Schulbetreuung ; sie ist nur wochenweise möglich und auf Wunsch mit Mittagessen buchbar.
In den Sommerferien wird ein abwechslungsreiches Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche unter Mitwirkung der Dossenheimer Vereine und Organisationen angeboten. Koordiniert wird das Programm durch das Jugendbüro, das selbst einige Aktionen anbietet.
Kontakt
Jugendbüro im Rathaus
Telefon: 06221 8651-371
Schulbetreuung Rhein-Neckar
Anmeldestelle
Hauptstr. 53-55
69214 Eppelheim
E-Mail: schulbetreuung@schulbetreuung.org
Telefon: 0176 12013-843
Jugendbüro
Habt Ihr Anregungen oder Beschwerden?
Braucht Ihr Unterstützung bei der Umsetzung Eurer Ideen?
Dann meldet Euch bei Joe und Silvia im Jugendbüro.
Ihr könnt auch an der Info im Rathaus eine Nachricht für uns hinterlassen.
Das Jugendbüro plant, organisiert und ist verantwortlich für:
- Sitzungen, Aktionen und Projekte des Jugendgemeinderates sowie Jugendgemeinderatswahlen
- Grundschüler-Ferienbetreuung, Ferienaktionen
- Jugendaustausch mit Le Grau du Roi, Dossenheims französischer Partnerstadt am Mittelmeer
- Partys für Kids
- Skateplatz, Bike-Park und Bolzplatz
- Vermietung von Jugendraum
- Beratung und Hilfe bei Bewerbungen, Ausbildungs- und Jobsuche
- Einzelfallhilfe
Kontakt
Joe Bader
E-Mail: joachim.bader@dossenheim.de
Telefon: 06221 8651-371
Silvia Kohler
E-Mail: silvia.kohler@dossenheim.de
Telefon: 06221 8651-373
Einkommensabhängige Zuschüsse auf Elternbeiträge
Der Gemeinderat Dossenheim hat Richtlinien zur Zuschussvergabe für die Betreuung von Kindern an Dossenheimer Schulen erlassen. Demnach richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem Einkommen der zum Haushalt gehörenden Personen. Steht das Einkommen bei der Antragstellung noch nicht fest, wird die Ermäßigung unter Vorbehalt gewährt und erst bei Vorlage der geforderten Unterlagen festgesetzt.
In den Tabellen sind die Einkommensgrenzen und Förderstufen mit den gültigen Zahlen dargestellt:
Ermitteltes Jahresnettoeinkommen
Je nach Stufe fällt die prozentuale Förderung aus. Bei Stufe vier beträgt dies 25 Prozent, bei Stufe drei 50 Prozent, bei Stufe zwei 75 Prozent und bei Stufe eins 100 Prozent.
Antrag
Bitte geben Sie alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf deren Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Auch einmalige Einnahmen sind anzugeben. Zu den Einnahmen gehören unter anderem Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- oder Witwer- sowie Waisengelder, Renten (auch Zusatzrenten), Betriebsrenten, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen (beispielsweise Zinsen aus Sparguthaben), aus Vermietung und Verpachtung, Lohnersatzleistungen, Leistungen zur Förderung einer Ausbildung, Unterhaltsleistungen, Sachbezüge, Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld.
Voraussetzungen
- Nur für Kinder, die in Dossenheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- Nur für Einrichtungen, die in Dossenheim betrieben werden
- Berechnung der Einkommensgrenzen nach geltenden Richtlinien der Gemeinde Dossenheim
- Vorrangig sind Hilfen von Sozial-, Jugend-, Arbeitsamt und sonstigen Stellen
Hinweis:
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Dossenheim, es besteht kein Rechtsanspruch.
Kontakt
Sandra Schmitt
Telefon: 06221 8651-302