Rathaus und Bürgerservice

Herzlich willkommen
im virtuellen Rathaus von Dossenheim.
Virtuell bedeutet: im Internet.
Für manche Dinge
müssen Sie nämlich nicht ins Rathaus gehen.
Sie können viel im Internet machen.
Zum Beispiel:
Formulare bekommen.
Sie können die Formulare
auch im Internet ausfüllen.
Dafür brauchen Sie
ein bestimmtes Computer·programm.
Es heißt:
Acrobat Reader.
Man spricht das so aus: Ack-ro-bat Rieder.
Hier können Sie das Programm bekommen
und auf Ihrem Computer benutzen.
Das Programm ist kostenlos.
Es gibt auch eine Internet·seite
vom Land Baden-Württemberg fürs Rathaus.
Die Internet·seite heißt:
e-Bürgerdienste Portal Baden-Württemberg.
Hier gibt es auch alle Infos und Formulare.
Wenn Sie auf die blauen Wörter klicken,
dann kommen Sie auf eine andere Internet·seite.
Achtung:
Die Internet·seiten sind in schwerer Sprache.
Die Adresse vom Rathaus ist:
Rathausplatz 1
69221 Dossenheim
Die E-Mail-Adresse ist:
gemeinde@dossenheim.de
Die Telefon·nummer vom Rathaus ist:
06 22 1 – 86 51 0
Die Fax·nummer ist:
06 22 1 – 86 51 15
Zu diesen Zeiten ist das Rathaus
und das Bürger·büro offen:
Bitte fragen Sie die Mitarbeiter nach einem Termin.
Das ist die Telefon·nummer:
06 22 1 – 86 51 320
Das ist die E-Mail-Adresse:
buergerbuero@dossenheim.de
Online:
https://termin-online-buchen.de/live/booking?cfid=000582000805
Online-Service Bürger·büro
Ein Amt in Dossenheim heißt: Bürger·büro.
Dort kann man verschiedene Dinge erledigen.
Zum Beispiel:
Man macht einen Antrag.
Für manche Dinge
müssen Sie nicht ins Bürger·büro gehen.
Sie können manche Dinge im Internet machen.
Das nennt man auch: Online-Service
Man spricht das: onlein-sörviss.
Leistungen
Das hier sind die Leistungen vom Bürger·service.
Für viele von diesen Leistungen
brauchen Sie ein Ausweis·dokument.
Ausweis·dokumente sind:
Im Text sagen wir oft: Ausweis.
Wir meinen damit: alle Ausweis·dokumente.
Abmeldung ins Ausland
Vielleicht ziehen Sie in ein anderes Land.
Dann müssen Sie sich in Deutschland
beim Amt abmelden.
Dafür brauchen Sie diese Dokumente:
Oder:
Sie können die Abmeldung
auch mit einer E-Mail machen.
In der E-Mail müssen diese Infos stehen:
Sie schreiben die E-Mail an diese Adresse:
buergerbuero@dossenheim.de
Die Abmeldung ist kostenlos.
Achtung:
Sie können sich frühestens eine Woche
vor dem Umzug abmelden.
Aber:
Sie müssen sich spätestens 2 Wochen
nach Umzug abmelden.
Wenn Sie die Abmeldung für Ihr Kind machen,
dann müssen beide Eltern vom Kind zustimmen. Dafür braucht das Amt einen Nachweis.
Abmeldung vom Neben·wohnsitz
Vielleicht wohnen Sie an 2 Orten.
Diese Orte nennt man dann auch:
Haupt·wohnsitz und Neben·wohnsitz.
Vielleicht wollen Sie nicht mehr
an dem Neben·wohnsitz angemeldet sein.
Dann können Sie sich abmelden.
Für die Abmeldung gehen Sie zum Amt im Ort
von Ihrem Haupt·wohnsitz.
Dafür brauchen Sie Ihren Ausweis.
Oder:
Sie können die Abmeldung
auch mit einer E-Mail machen.
In der E-Mail müssen diese Infos stehen:
Sie schreiben die E-Mail an diese Adresse:
buergerbuero@dossenheim.de
Die Abmeldung ist kostenlos.
Achtung:
Wenn Sie die Abmeldung für Ihr Kind machen,
dann müssen beide Eltern vom Kind zustimmen.
Dafür braucht das Amt einen Nachweis.
Anmeldung
Vielleicht sind Sie neu nach Dossenheim gezogen.
Dann müssen Sie sich beim Amt anmelden.
Dafür brauchen Sie 2 Dokumente:
Das ist ein Dokument.
Sie bekommen es beim Einzug
von Ihrem Vermieter.
Die Anmeldung ist kostenlos.
Achtung:
Wenn Sie die Anmeldung für Ihr Kind machen,
dann müssen beide Eltern vom Kind zustimmen. Dafür braucht das Amt einen Nachweis.
Auskunfts·sperre
Vielleicht wollen Sie nicht,
dass jemand beim Amt Infos über Sie bekommt.
Das nennt man auch: Auskunfts·sperre.
Wenn Sie eine Auskunfts·sperre machen wollen,
dann müssen Sie diese 2 Dokumente mitbringen:
Zum Beispiel:
Eine Bedrohung oder Gefahr für Sie,
wenn jemand Infos über Sie bekommt.
Die Auskunfts·sperre ist kostenlos.
Befreiung von der Ausweis·pflicht
In Deutschland müssen alle Menschen
einen Ausweis bei sich haben,
wenn sie 16 Jahre oder älter sind.
Vielleicht wollen Sie jemanden
von der Ausweis·pflicht befreien.
Das kann man nur machen,
wenn die Person nicht mehr allein im Alltag sein kann.
Zum Beispiel wegen:
Dafür brauchen Sie diese Dokumente:
Darin steht:
Die Person kann nicht mehr
allein im Alltag sein.
Das ist ein wichtiges Dokument.
Darin steht: Sie haben das Recht,
die Befreiung für die Person zu machen.
Die Befreiung von der Ausweis·pflicht ist kostenlos
Gut ist:
Sie füllen den Antrag vorher aus.
Sie bekommen den Antrag im Bürger·büro.
Oder Sie schreiben eine E-Mail.
Dann bekommen Sie den Antrag geschickt.
Beglaubigung
Es gibt viele wichtige Dokumente.
Zum Beispiel:
Manchmal brauchen Sie
eine beglaubigte Kopie davon.
Das bedeutet:
Das Amt unterschreibt auf der Kopie
und macht einen Stempel.
Dann ist für alle klar:
Das Dokument ist echt.
Wenn Sie eine Beglaubigung brauchen,
dann bringen Sie diese 2 Dokumente mit:
Eine Beglaubigung kostet 4,50 Euro.
Wenn Sie mehr als eine Beglaubigung brauchen,
dann kosten die anderen nur noch 1 Euro.
Achtung:
Vielleicht haben Sie Dokumente
auf einer anderen Sprache.
Dann brauchen Sie auch noch
eine beglaubigte Übersetzung auf Deutsch
oder Englisch.
Die Übersetzung kostet extra Geld.
Dafür braucht man einen Übersetzer.
eID-Karte
Vielleicht kommen Sie aus einem anderen Land,
das auch Teil von der Europäischen Union ist.
Zum Beispiel:
Frankreich.
Dann brauchen Sie vielleicht eine eID-Karte.
Das spricht man so: ih-ei-die-Karte
Für eine eID-Karte muss das für Sie passen:
Für den Antrag müssen Sie
Ihren Ausweis mitbringen.
Die eID-Karte kostet 37 Euro.
Fischerei·schein
Vielleicht gehen Sie gerne Angeln.
In Deutschland brauchen Sie
dafür einen Fischerei·schein.
Sie stellen einen Antrag dafür beim Bürger·büro.
Wenn Sie den Antrag zum ersten Mal machen,
dann brauchen Sie:
Der Schein kostet:
Vielleicht haben Sie schon einen Fischerei·schein
und Sie wollen ihn noch länger haben.
Dann brauchen Sie:
Die Verlängerung kostet:
Vielleicht sind Sie zwischen 10 und 16 Jahre alt.
Dann bekommen Sie einen Jugend·fischerei·schein.
Dafür brauchen Sie:
Der Jugend·fischerei·schein kostet 4 Euro.
Fundsachen
Vielleicht verliert man etwas in der Stadt.
Zum Beispiel:
Einen Schlüssel.
Manchmal findet jemand den Gegenstand
und bringt ihn ins Rathaus.
Wenn Sie etwas finden,
dann können Sie es zu uns bringen.
Wenn Sie etwas verloren haben,
dann können Sie bei uns fragen.
Die Telefon·nummer ist:
06 22 1 – 86 51 55
Wenn Sie ein Tier gefunden oder verloren haben,
dann fragen Sie bitte das Tierheim in Heidelberg.
Pass·bild·automat
Für einen neuen Ausweis oder einen Pass
braucht man ein Pass·bild.
Es gibt einen Pass·bild·automaten im Rathaus.
Er steht im Erdgeschoss.
Achtung:
Sehr kleine Kinder
können den Automaten nicht benutzen.
Vier Pass·bilder kosten 8 Euro.
Der Automat gibt kein Geld zurück,
wenn sie zu viel zahlen.
Das bedeutet:
Am besten bezahlen Sie passend.
Führerschein
Mit diesen Dokumenten bekommen Sie
den Führerschein:
Vielleicht machen Sie einen Führerschein
fürs Fahren mit Begleitung ab 17 Jahren.
Dann brauchen Sie noch:
Der erste Antrag kostet 5,10 Euro.
Vielleicht hatten Sie schon einen Führerschein.
Aber Sie müssen ihn noch einmal beantragen.
Das nennt man dann: Antrag auf Neu·erteilung.
Dann brauchen Sie diese Dokumente:
Der Antrag auf Neu·erteilung kostet 18,10 Euro.
Polizeiliches Führungszeugnis
Vielleicht brauchen Sie ein Führungszeugnis.
Ein Führungszeugnis ist ein Dokument.
Darin steht:
Sie haben keine Vorstrafen
und haben keine Verbrechen begangen.
Hier gibt es den Antrag für ein Führungszeugnis.
Hier gibt es noch mehr Infos zum Führungszeugnis.
Gewerbe·abmeldung
Vielleicht haben Sie ein Geschäft.
Wenn Sie das Geschäft schließen oder verkaufen, dann müssen Sie das dem Amt melden.
Dafür brauchen Sie Ihren Ausweis.
Die Abmeldung vom Geschäft kostet 11,50 Euro.
Achtung:
Wenn Sie das Geschäft nicht allein haben,
dann brauchen Sie auch:
Gewerbe·anmeldung
Vielleicht wollen Sie ein Geschäft aufmachen.
Dann müssen Sie das Geschäft beim Amt anmelden.
Dafür brauchen Sie Ihren Ausweis.
Manchmal brauchen Sie auch diese Dokumente:
Das brauchen Sie,
wenn das Geschäft Ihnen nicht alleine gehört, sondern mehreren Menschen.
dann muss man den Vertrag auch mitbringen.
Das ist ein Vertrag von 2 oder mehr Menschen, wenn Sie zusammen ein Geschäft aufmachen.
Die Anmeldung vom Geschäft kostet 21,50 Euro.
Achtung:
Wenn Sie das Geschäft nicht allein haben,
dann brauchen Sie auch:
Gewerbe·melde·bescheinigung
Wenn Sie ein Geschäft angemeldet haben,
dann bekommen Sie den Gewerbe·melde·schein.
Darauf steht:
Sie haben das Geschäft richtig angemeldet.
Dafür brauchen Sie Ihren Ausweis.
Wenn Sie das Geschäft für jemand anderen anmelden,
dann brauchen Sie eine Vollmacht.
In der Vollmacht gibt Ihnen der Besitzer
die Erlaubnis für die Anmeldung.
Die Gewerbe·melde·bescheinigung kostet 5 Euro.
Gewerbe·register·auskunft
Vielleicht wollen Sie Infos über ein Geschäft haben.
Dann können Sie beim Amt nach den Infos fragen.
Die Infos heißen:
Gewerbe·register·auskunft.
Wenn Sie die Infos haben wollen,
dann schreiben Sie eine E-Mail
an das Bürger·büro.
In der E-Mail müssen Sie schreiben,
warum Sie die Infos wollen.
In der E-Mail muss auch ein Nachweis
von einer Zahlung sein.
Denn: Die Auskunft kostet 5 Euro.
Das Geld muss vorher bezahlt werden.
Das Geld bezahlen Sie
an das Konto von Dossenheim.
Der Konto·besitzer heißt:
Gemeinde Dossenheim
Die IBAN-Nummer ist:
DE48 6725 0020 0000 7007 46
Die BIC-Nummer ist:
SOLADES1HDB
Die Bank heißt:
Sparkasse Heidelberg
Gewerbe·ummeldung
Vielleicht haben Sie ein Geschäft
und Sie ziehen mit dem Geschäft um.
Oder Sie ändern Ihren Namen.
Dann müssen Sie das Geschäft ummelden.
Dafür brauchen Sie Ihren Ausweis.
Die Ummeldung vom Geschäft kostet 15 Euro.
Achtung:
Wenn Sie das Geschäft nicht alleine besitzen,
dann brauchen Sie auch:
Reise·pass für ein Kind
Vielleicht wollen Sie mit Ihrem Kind verreisen.
Manchmal braucht das Kind
dann einen Reise·pass.
Dafür brauchen Sie beim ersten Mal:
Beim ersten Mal kostet der Reise·pass 13 Euro.
Ein Reise·pass für ein Kind ist ein Jahr lang gültig.
Vielleicht wollen Sie den Reise·pass
von Ihrem Kind verlängern.
Dann brauchen Sie:
Das Verlängern vom Reise·pass kostet 6 Euro.
Achtung:
Man kann den Reise·pass nur verlängern,
wenn er noch nicht abgelaufen ist.
Konzession
Konzession ist ein schweres Wort.
Es bedeutet:
Erlaubnis vom Amt.
Die Erlaubnis kann für verschiedene Dinge sein.
Für die Erlaubnis machen Sie einen Antrag.
Im Antrag muss stehen:
Die Sperrzeit ist eine bestimmte Zeit
in der Nacht.
Dann dürfen Gaststätten und Veranstaltungen nicht offen sein.
Die Konzession kostet:
Lebens·bescheinigung
Eine Lebens·bescheinigung
ist ein wichtiges Dokument.
Sie brauchen die Lebens·bescheinigung
zum Beispiel für Ihre Rente, wenn:
Wenn Sie eine Lebens·bescheinigung brauchen,
dann müssen Sie diese Dokumente mitbringen:
Die Lebens·bescheinigung kostet nichts.
Melde·bescheinigung
Wenn Sie nach Dossenheim ziehen,
dann müssen Sie sich hier anmelden.
Dann bekommen Sie vom Amt
eine Melde·bescheinigung.
Es gibt 2 Arten von Melde·bescheinigung:
Für die Melde·bescheinigung brauchen Sie:
Sie können die Melde·bescheinigung
auch mit einer E-Mail beantragen.
Sie bekommen die Melde·bescheinigung
dann mit der Post.
Dafür brauchen Sie:
Wenn Sie den Antrag per Mail stellen,
dann müssen Sie 5 Euro vorher bezahlen.
Das Geld bezahlen Sie an
das Konto von Dossenheim.
Der Konto·besitzer heißt:
Gemeinde Dossenheim
Die IBAN-Nummer ist:
DE48 6725 0020 0000 7007 46
Die BIC-Nummer ist:
SOLADES1HDB
Die Bank heißt:
Sparkasse Heidelberg
Die Melde·bescheinigung kostet 5 Euro.
Achtung:
Vielleicht kostet die Melde·bescheinung
für Sie nichts.
Dafür brauchen Sie einen Nachweis.
Zum Beispiel vom:
Melde·register·auskunft
Vielleicht möchten Sie Infos über jemanden.
Dann können Sie beim Amt nachfragen.
Dafür brauchen Sie:
Der Antrag kostet:
5 oder 7,50 Euro
Sie müssen das Geld vorher bezahlen.
Sie bezahlen das Geld an dieses Konto:
Gemeinde Dossenheim
Die IBAN-Nummer ist:
DE48 6725 0020 0000 7007 46
Die BIC-Nummer ist:
SOLADES1HDB
Die Bank heißt:
Sparkasse Heidelberg
Nacht·taxi·schein
Vielleicht wollen Sie mit dem Nacht·taxi fahren.
Dann kaufen Sie vorher
einen Schein fürs Nacht·taxi im Bürger·büro.
Dafür brauchen Sie Ihren Ausweis.
Der Schein kostet 7,50 Euro.
Personal·ausweis
Vielleicht brauchen Sie einen Personal·ausweis.
Sie können den Ausweis beim Bürger·büro beantragen.
Dafür brauchen Sie:
Zum Beispiel:
Sie können den Ausweis 2 bis 3 Wochen
nach dem Antrag abholen.
Vielleicht machen Sie den Antrag für Ihr Kind.
Wenn Ihr Kind jünger als 16 Jahre alt ist,
dann brauchen Sie die Zustimmung
von beiden Eltern.
Der Personal·ausweis kostet:
Es gibt noch mehr Infos
zu den Ausweisen.
Hier können Sie für die Infos klicken.
Achtung:
Diese Infos sind in schwerer Sprache.
Plakate aufhängen
Vielleicht wollen Sie in Dossenheim Werbe·plakate für eine Veranstaltung aufhängen.
Dafür brauche Sie eine Erlaubnis.
Diese Infos braucht das Amt für die Erlaubnis.
Das Aufhängen von Plakaten
kostet immer 9,50 Euro.
5 Plakate in der Größe DIN A1 kosten 35,06 Euro
Antrag stellen per e-Mail: Buergerbuero@dossenheim.de
Reise·pass
Vielleicht brauchen Sie einen Reise·pass.
Sie können den Pass beim Bürger·büro beantragen.
Dafür brauchen Sie:
Zum Beispiel:
Vielleicht machen Sie den Antrag für Ihr Kind.
Wenn Ihr Kind jünger als 18 Jahre alt ist,
dann brauchen Sie die Zustimmung
von beiden Eltern.
Sie können den Pass 4 bis 5 Wochen
nach dem Antrag abholen.
Der Reise·pass kostet:
Vielleicht brauchen Sie den Reise·pass
sehr schnell.
Dann kostet der Pass mehr.
Er kostet dann:
Sie können den schnellen Pass
nach 3 oder 4 Tagen abholen.
Es gibt noch mehr Infos
zu den Ausweisen.
Hier können Sie für die Infos klicken.
Achtung:
Diese Infos sind in schwerer Sprache.
Kosten fürs Semester·ticket zurückbekommen
Vielleicht studieren Sie
und haben ein Semester·ticket.
Wenn Sie in Dossenheim wohnen
dann können Sie die Kosten für das Ticket zurückbekommen.
Das nennt man auch: Erstattung.
Für die Erstattung brauchen Sie:
oder eine Bescheinigung von der Universität.
Darauf steht: Sie studieren gerade.
Wichtig ist:
Sie wohnen in Dossenheim
und ziehen nicht bald um.
Ummeldung
Vielleicht ziehen Sie in Dossenheim um.
Dann müssen Sie sich beim Amt ummelden.
Dafür brauchen Sie 2 Dokumente:
Das ist ein Dokument.
Sie bekommen es beim Einzug
von Ihrem Vermieter.
Vielleicht haben Sie
die Wohnungs·geber·bestätigung noch nicht.
Dann können Sie Ihren Miet·vertrag mitbringen.
Die Ummeldung kostet nichts.
Achtung:
Wenn Sie die Ummeldung für Ihr Kind machen,
dann müssen beide Eltern vom Kind zustimmen. Dafür braucht das Amt einen Nachweis.
Wahl·amt
Das Bürger·büro organisiert auch die Wahlen
in Dossenheim.
Sie können das Bürger·büro fragen, wenn:
und Sie nicht in Dossenheim gemeldet sind.
Zum Beispiel:
Sie wohnen gerade im Ausland.
Wohnungs·geber·bestätigung
Wenn Sie in Dossenheim umziehen
oder nach Dossenheim ziehen,
dann müssen Sie sich im Bürger·büro anmelden.
Ihr neuer Vermieter
muss Ihnen eine Bescheinigung geben.
Die Bescheinigung heißt:
Wohnungs·geber·bestätigung.
Darin steht: Sie wohnen wirklich in der Wohnung.
Mit der Wohnungs·geber·bestätigung
machen Sie die Anmeldung.
Hier finden Sie die Wohnungs·geber·bestätigung.
Info für Vermieter:
Sie können uns
die ausgefüllte Wohnungs·geber·bestätigung
auch im Internet schicken.
Dafür müssen Sie sich beim E-Bürgerdienst anmelden.
Das ist ein Programm.
So melden Sie sich für den E-Bürgerdienst an:
Sie schicken uns einen Brief oder eine E-Mail.
Wenn Sie auf die blauen Wörter klicken,
dann kommen Sie direkt zu einem Formular.
Sie können das Formular am Computer ausfüllen
oder ausdrucken.
Formulare für Besitzer von Hunden
Wenn man einen Hund hat,
dann muss man eine Steuer für den Hund zahlen.
Der Hund muss auch eine Hunde·marke tragen.
Das ist eine Nummer fürs Hunde·halsband.
Hier sind die Formulare:
SEPA-Mandat
Vielleicht zahlen Sie der Stadt Dossenheim regelmäßig Geld.
Zum Beispiel:
Dann können Sie ein Formular ausfüllen.
In dem Formular steht:
Dossenheim darf das Geld regelmäßig
von Ihrem Konto abbuchen.
Das nennt man:
Erteilung eines SEPA-Mandats
Anmeldung und Abmeldung beim Wasserwerk
Vielleicht verkaufen oder kaufen Sie ein Haus.
Dann muss man sich beim Wasserwerk abmelden und der neue Besitzer vom Haus
muss sich anmelden.
Dafür gibt es ein Formular.
Es heißt:
An- und Abmeldung bei Kunden·wechsel
Infos zu Evonik
In Dossenheim gibt es eine große Fabrik.
Die Fabrik heißt: Evonik.
Die Fabrik stellt Zutaten für Medizin her.
In der Fabrik passiert vielleicht einmal ein Unfall.
Dann ist wichtig:
Die Menschen in Dossenheim wissen:
So verhalte ich mich im Notfall.
Dafür gibt es viele Infos.
Sie finden die Infos hier.
Bürger für Bürger ist ein Netzwerk in Dossenheim.
Ein Netzwerk ist eine Gruppe von Personen.
Sie arbeiten zusammen.
In Dossenheim arbeiten viele Bürger ehrenamtlich
im Netzwerk zusammen.
Das bedeutet:
Sie bekommen dafür kein Geld.
Sie wollen gerne anderen Bürgern helfen.
Das Netzwerk hilft auf verschiedene Arten.
Zum Beispiel:
Das Netzwerk hat eine Internet·seite.
Sie heißt:
www.buergerfuerbuerger-dossenheim.de
Wenn Sie auf die blauen Wörter klicken,
dann kommen Sie auf die Internet·seite.
Achtung:
Die Internet·seite ist in schwerer Sprache.
Wenn Sie Fragen zum Netzwerk haben,
dann helfen Ihnen die Mitarbeiter gerne.
Tabea Dürr ist Ansprech·partnerin
für die Begegnungsstätte.
Hier treffen sich Senioren.
Ihre Telefon·nummer ist:
06 22 1 – 86 17 30
Ihre E-Mail-Adresse ist:
seniorenpark-dossenheim@gmx.de
Thomas Schiller arbeitet im Rathaus.
Seine Telefon·nummer ist:
06 22 1 – 86 51 20
Seine E-Mail-Adresse ist:
thomas.schiller@dossenheim.de
Text in Leichter Sprache vom Zentrum für Inklusion Weinheim, 2021; Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.; Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.