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Hilfe für Unternehmen

Gemeinsam für Dossenheim

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
liebe Bürgerinnen und Bürger,

auf die Ausbreitung des Corona-Virus wurde richtigerweise mit großen Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens reagiert. Dies ist notwendig, hat aber gerade für den Einzelhandel und unsere Gastronomie schwerwiegende Folgen. Sie können ihr Geschäft nicht wie gewohnt fortführen, müssen aber Fixkosten wie Miete oder Gehälter weiterzahlen.

Wir wollen, dass unsere Dossenheimer Unternehmen auch nach der Corona-Krise noch existieren. Dafür ist auch ein regionaler Schutzschirm notwendig, der nur durch Zusammenhalt und Solidarität funktionieren kann. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen, liebe Unternehmerinnen und Unternehmen, Informationen über Fördermöglichkeiten und Soforthilfen an. Für Ihre Fragen und Sorgen stehen wir Ihnen unter der Hotline 06221 864555 (von 9 bis 11 Uhr) sowie ganztägig per E-Mail an unternehmenshilfe@dossenheim.de zur Verfügung. Nutzen Sie das Angebot, wir unterstützen Sie gerne und stehen dicht an Ihrer Seite!

Gemeinsam können wir etwas bewirken. Daher wende ich mich auch an Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger. Jeder von uns kann seinen Teil beitragen. Beispielsweise durch:

  • die Nutzung regionaler Abhol- und Lieferservices,
  • den Kauf von BdS-Gutscheinen, die Gastronomen und Einzelhändler anbieten,
  • durch das Bewerben dieser Aktion im Bekanntenkreis,
  • das Motivieren zum Mitmachen in den sozialen Netzwerken,

Auf dieser Homepage finden Sie eine Liste der Betriebe, die einen Abhol- oder Lieferdienst anbieten. Auch bei einigen Gastronomen kann man das Essen noch bestellen. Die Liste ist nicht abschließend, gerne sind wir bereits sie zu ergänzen und aktuell zu halten.

Dies ist eine herausfordernde Zeit für jeden Einzelnen. Sie birgt aber auch Chancen. Nun können wir zeigen, wie ein Miteinander funktioniert und wie gut wir Dossenheimer zusammenstehen. Machen Sie mit und beteiligen Sie sich! Wir in der Gemeindeverwaltung unterstützen Sie.

Ihr

David Faulhaber,
Bürgermeister

Hotline

Telefon: 06221 8651-76
(9 bis 11 Uhr)

E-Mail: unternehmenshilfe@dossenheim.de

Förderung durch das Land Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg gewährt – auf Grundlage der §§ 1, 18, 19 des Gesetzes zur Mittelstandsförderung BadenWürttemberg vom 19. Dezember 2000 (MFG BW) und – nach Maßgabe der §§ 23, 44 der der Landeshaushaltsordnung für BadenWürttemberg (LHO), der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VVLHO) sowie der einschlägigen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes Baden-Württemberg (LVwVfG BW), jeweils in der gültigen Fassung
finanzielle Soforthilfen für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Der Zuschuss erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unter Beachtung der allgemeinen Rahmenbedingungen.

Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis-Beihilfen.
Die Durchführung der Maßnahme wird nach § 4 III MFG BW in der jeweils gültigen Fassung der vorliegenden Richtlinie geregelt.

Genauere Informationen könn Sie dieser Bekanntmachung entnehmen: 200322 Richtlinie Soforthilfe Corona BW.

Soforthilfe

  • bis fünf Mitarbeiter/innen: 9000 Euro
  • bis zehn Mitarbeiter/innen: 15000 Euro
  • bis 50 Mitarbeiter/innen: 30000 Euro

→ www.bw-soforthilfe.de

Häufige Fragen

Anrechnung des Privatvermögens:

Eine Anrechnung von Privatvermögen findet nicht statt. Dies gilt rückwirkend ab Inkrafttreten der Soforthilfe, also auch für bereits gestellte Anträge. Es geht lediglich um den Nachweis, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Kostendes Unternehmens zu finanzieren.

Sogenannte 1/3 Regelung:

Die Richtlinie wird so angewandt, dass das selbständige Einkommen ein Drittel des Einkommens der antragstellenden Person, aber nicht ein Drittel des Haushalts- oder Familieneinkommens betragen muss.

Weitere Fragen und Anliegen befinden sich noch in der Klärung, darunter die nach den Vergleichsdaten bei den Umsätzen (Vergleich Monate 1-3/2019 mit den Monaten 1-3/2020). Weiter geht es uns um die Berücksichtigung des Existenzminimums bei den betriebsnotwendigen Ausgaben und einige weitere kleinere Fragen.

Unterstützung durch den Rhein-Neckar-Kreis

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat  auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de  ein umfangreiches Informationsangebot für Firmen und Unternehmen aufge
baut. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Beschäftigte oder Selbstständige erhalten in übersichtlicher Form zahlreiche gebündelte Informationen rund um die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Coronapandemie. Die
Informationen werden fortlaufend aktualisiert und qualitätsgesichert. Die Seite ist unter diesem Link abrufbar: https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfe

Darüber hinaus können sich Unternehmen bei wirtschaftsbezogenen Fragestellungen ab sofort an die Hotline der Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr unter 06221 522-2167 oder 06221 522-2467.

Unterstützen Sie den lokalen Handel!

Die Dossenheimer Unternehmen sollen auch nach der Corona-Krise weiterbestehen. Viele Einzelhändler und Gastronomen bieten zurzeit einen Abhol- und Lieferservice an. Hier können Sie die aktuellen Listen einsehen, die stetig aktualisiert werden.

– Lieferdienste des Einzelhandels
– Service Gastronomen und Lebensmittelgeschäfte

Bitte beachten:

Alle Geschäfte in Dossenheim sind seit Montag, 21. April, wieder geöffnet. Daher werden hier nur noch die Unternehmen aufgeführt, die einen Lieferdienst anbieten.

Die Dossenheimer Frisörgeschäfte dürfen gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ab 4. Mai 2020 öffnen.

Bürgermeisteramt

Rathausplatz 1

69221 Dossenheim

Telefon: 06221 8651-0
Fax: 06221 8651-115

gemeinde@dossenheim.de

Notrufnummer Wasserwerk
0171 2722509

Öffnungszeiten Rathaus & Bürgerbüro

Montag, Mittwoch, Donnerstag
8.30 – 12 Uhr
Dienstag                                          8.30 – 12 Uhr
14 – 17.30 Uhr
Freitag                                          8.30 – 13 Uhr

Service-Zeiten

In den zusätzlichen Service-Zeiten können Termine vereinbart werden:

Montag, Mittwoch, Donnerstag  
14 – 16 Uhr
Freitag 
7 – 8.30 Uhr

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