Sanierungsgebiete in Dossenheim
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Jahr 2019 wurde das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ in Dossenheim in die Förderkulisse der städtebaulichen Erneuerung des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Die Gemeinde Dossenheim kann daher die seit Jahren im Gemeindegebiet betriebene städtebauliche Sanierung mit Unterstützung des Landes fortführen.
Im März 2020 wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats die Abgrenzung des Sanierungsgebiets beschlossen, seit Anfang April 2020 ist die Satzung rechtswirksam.
Zusammen mit Ihnen, den Eigentümerinnen und Eigentümern privater Wohnhäuser, möchte die Gemeinde den Ortskern zu einem lebendigen Mittelpunkt entwickeln. Dafür bietet die Gemeinde Dossenheim gemeinsam mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH den Eigentümerinnen und Eigentümern im Sanierungsgebiet eine kostenlose Beratung an. Hierbei werden Sie auch über Fördermöglichkeiten informiert.
Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich gerne!
Ihr David Faulhaber
Bürgermeister
Die nächsten Sanierungssprechtage finden – vorbehaltlich Änderungen – am
25.01., 29.02., 28.03., 25.04., 06.06., 27.06., 25.07., 26.09., 24.10., 28.11. und 12.12.2024, statt.
Terminvereinbarung:
Kerstin Schmidt
06221/8651-212 (vormittags)
kerstin.schmidt@dossenheim.de
Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“
Satzung
über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ der Gemeinde Dossenheim
Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim in seiner Sitzung am 12.12.2023 folgende Satzung beschlossen:
§1
Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“
Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ vom 24.03.2020, öffentlich bekannt gemacht in den Gemeindenachrichten Dossenheim, Nr. 14 vom 03.04.2020, wird erweitert.
Der räumliche Geltungsbereich des förmlich festgelegten erweiterten Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan vom 15.11.2023. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§2
Durchführungszeitraum
Die Durchführung der Sanierung soll gemäß § 142 Abs. 3 BauGB bis zum 31.12.2031 abgeschlossen sein.
§3
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird weiterhin im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§4
Inkrafttreten
Die Satzungsänderung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ tritt gem. § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Dossenheim, 13.12.2023
David Faulhaber, Bürgermeister
Hinweise:
Unbeachtlich werden nach § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort genannten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.
Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder die Mängel der Abwägung sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Dossenheim geltend zu machen.
Die Satzung einschließlich Begründung sowie der Lageplan können ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung während der Dienstzeiten bei der Gemeindeverwaltung, von jedermann eingesehen werden.
Dossenheim, den 14.12.2023
David Faulhaber, Bürgermeister
Auskünfte erteilt das Bauamt Dossenheim unter Telefon: 06221 / 8651-200 oder der Sanierungsberater LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH unter Telefon: 0721/35454-239.
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Aufhebung des bisherigen Sanierungsgebietes „Ortsmitte“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat durch ein Verfahren i.S.d. § 37 Abs. 1 S. 2 GemO am 24.03.2020 die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ beschlossen. Das Vorgehen war mit dem Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises abgestimmt. Die Hinweise des Ministeriums für Inneres zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalverfassungsrecht vom 18.03.2020 wurden dabei beachtet.
Die Bau- und Ordnungsmaßnahmen im ehemaligen Sanierungsgebiet sind mittlerweile abgeschlossen und der förderrechtliche Bewilligungszeitraum bereits beendet. Die Sanierungsvermerke können nun aus den jeweiligen Grundbüchern gelöscht werden. Daher und auch im Hinblick auf die Festlegung des neuen Sanierungsgebietes mit Überschneidungsbereichen zum alten Sanierungsgebiet erfolgt die Satzungsaufhebung zeitgleich mit der Neufestlegung eines neuen Sanierungsgebietes.
Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ sowie den dazugehörigen Abgrenzungsplan finden Sie in den beigefügten Anlagen.
(Der verkleinert Plan dient lediglich der räumlichen Orientierung)
Neues Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat durch ein Verfahren i.S.d. § 37 Abs. 1 S. 2 GemO am 24.03.2020 nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) die Abgrenzung des neuen Sanierungsgebietes sowie die Sanierungsziele förmlich festgelegt. Das Vorgehen war mit dem Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises abgestimmt. Die Hinweise des Ministeriums für Inneres zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalverfassungsrecht vom 18.03.2020 wurden dabei beachtet.
Die Sanierung „Ortsmitte II“ wird im sogenannten „Klassischen Sanierungsverfahren“, dem Regelverfahren“ durchgeführt. Das heißt, dass die Sanierungsmaßnahme in Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB durchgeführt wird.
Die Satzung der Gemeinde Dossenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ sowie den dazugehörigen Abgrenzungsplan entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen. Des Weiteren fügen wir die Sitzungsvorlage Nr. 2020/040 sowie den Protokollauszug bei.
(Der verkleinert Plan dient lediglich der räumlichen Orientierung)
Beide Satzungen werden am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig.
Die Satzungen sowie alle weiteren Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim abrufbar.
Fachbereich 2
Planung und Technik
Kontakt
Jörg Ullrich
Fachbereich 2
Planung und Technik
Telefon: 06221 8651-200
E-Mail: joerg.ullrich@dossenheim.de
Kerstin Schmidt
Telefon: 06221 8651-212
E-Mail: kerstin.schmidt@dossenheim.de
Anlagen:
- Sitzungsvorlage GR v. 24.03.2020 (Vorlage-Nr. 2020/040) > pdf
- Aufhebungssatzung „Ortsmitte“ > pdf
- Abgrenzungsplan Aufhebung „Ortsmitte“> pdf
- Bericht VU II „Ortsmitte II“> pdf
- VU II Anlage Pläne zum Bericht > pdf
- Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ > pdf
- Abgrenzungsplan „Ortsmitte II“ > pdf
- Protokollauszug der GR-Sitzung v. 24.03.2020 zur Vorlage Nr.2020/040 > pdf
- Sanierungsinformation > pdf
Straßensanierung Im Breiten Wingert / Alemannenweg
Die Baumaßnahmen Im Breiten Wingert und im Alemannenweg sind gestartet. Der erste Bauabschnitt, der am 18. Mai begann, betrifft vor allem den Alemannenweg. Die Straße wird zu diesem Zweck voll gesperrt. Ab August/September werden die Arbeiten in der Straße Im Breiten Wingert fortgeführt. Wie zuvor im Frankenweg erfolgt auch hier eine Straßensanierung. Es werden Kanalisations-, Wasserversorgungs-, Gasversorgungs- und Straßenbauarbeiten vorgenommen. Die Arbeiten dauern circa ein Jahr und werden von der Firma Klaus Reimold GmbH aus Gemmingen duchgeführt.
Aufgrund der aktuellen Lage und zur Einhaltung des Infektionsschutzes wurden die Anwohnerinnen und Anwohner von allen Beteiligten in einer gemeinsamen Videokonferenz und mit einem Anschreiben informiert.
Kontakt:
Beate Busch
Telefon: 06221 8651-201
E-Mail: beate.busch@dossenheim.de
Bürgermeisteramt
Rathausplatz 1
69221 Dossenheim
Telefon: 06221 8651-0
Fax: 06221 8651-115
Notrufnummer Wasserwerk
0171 2722509
Öffnungszeiten Rathaus & Bürgerbüro
Montag, Mittwoch, Donnerstag
8.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr
14 – 17.30 Uhr
Freitag 8.30 – 13 Uhr
Service-Zeiten
In den zusätzlichen Service-Zeiten können Termine vereinbart werden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
14 – 16 Uhr
Freitag
7 – 8.30 Uhr