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Sanierungsgebiete in Dossenheim

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Jahr 2019 wurde das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ in Dossenheim in die Förderkulisse der städtebaulichen Erneuerung des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Die Gemeinde Dossenheim kann daher die seit Jahren im Gemeindegebiet betriebene städtebauliche Sanierung mit Unterstützung des Landes fortführen.

Im März 2020 wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats die Abgrenzung des Sanierungsgebiets beschlossen, seit Anfang April 2020 ist die Satzung rechtswirksam.
Zusammen mit Ihnen, den Eigentümerinnen und Eigentümern privater Wohnhäuser, möchte die Gemeinde den Ortskern zu einem lebendigen Mittelpunkt entwickeln. Dafür bietet die Gemeinde Dossenheim gemeinsam mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH den Eigentümerinnen und Eigentümern im Sanierungsgebiet eine kostenlose Beratung an. Hierbei werden Sie auch über Fördermöglichkeiten informiert.

Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich gerne!
Ihr David Faulhaber
Bürgermeister

Der nächste Sanierungssprechtag findet am Mittwoch, 17. März 2021, statt.

Terminvereinbarung:

Kerstin Schmidt
06221/8651-48 (vormittags)
kerstin.schmidt@dossenheim.de

Flyer

Aufhebung des bisherigen Sanierungsgebietes „Ortsmitte“

Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat durch ein Verfahren i.S.d. § 37 Abs. 1 S. 2 GemO am 24.03.2020 die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ beschlossen. Das Vorgehen war mit dem Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises abgestimmt. Die Hinweise des Ministeriums für Inneres zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalverfassungsrecht vom 18.03.2020 wurden dabei beachtet.

Die Bau- und Ordnungsmaßnahmen im ehemaligen Sanierungsgebiet sind mittlerweile abgeschlossen und der förderrechtliche Bewilligungszeitraum bereits beendet. Die Sanierungsvermerke können nun aus den jeweiligen Grundbüchern gelöscht werden. Daher und auch im Hinblick auf die Festlegung des neuen Sanierungsgebietes mit Überschneidungsbereichen zum alten Sanierungsgebiet erfolgt die Satzungsaufhebung zeitgleich mit der Neufestlegung eines neuen Sanierungsgebietes.

Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ sowie den dazugehörigen Abgrenzungsplan finden Sie in den beigefügten Anlagen.


(Der verkleinert Plan dient lediglich der räumlichen Orientierung)

Neues Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Dossenheim hat durch ein Verfahren i.S.d. § 37 Abs. 1 S. 2 GemO am 24.03.2020 nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) die Abgrenzung des neuen Sanierungsgebietes sowie die Sanierungsziele förmlich festgelegt. Das Vorgehen war mit dem Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises abgestimmt. Die Hinweise des Ministeriums für Inneres zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalverfassungsrecht vom 18.03.2020 wurden dabei beachtet.

Die Sanierung „Ortsmitte II“ wird im sogenannten „Klassischen Sanierungsverfahren“, dem Regelverfahren“ durchgeführt. Das heißt, dass die Sanierungsmaßnahme in Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB durchgeführt wird.

Die Satzung der Gemeinde Dossenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ sowie den dazugehörigen Abgrenzungsplan entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen. Des Weiteren fügen wir die Sitzungsvorlage Nr. 2020/040 sowie den Protokollauszug bei.

(Der verkleinert Plan dient lediglich der räumlichen Orientierung)

Beide Satzungen werden am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig.

Die Satzungen sowie alle weiteren Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim abrufbar.

Fachbereich 2
Planung und Technik

Kontakt

Jörg Ullrich
Fachbereich 2
Planung und Technik
Telefon: 06221 8651-40
E-Mail: joerg.ullrich@dossenheim.de

Kerstin Schmidt
Telefon: 06221 8651-48
E-Mail: kerstin.schmidt@dossenheim.de

Anlagen:

  • Sitzungsvorlage GR v. 24.03.2020 (Vorlage-Nr. 2020/040) > pdf
  • Aufhebungssatzung „Ortsmitte“ > pdf
  • Abgrenzungsplan Aufhebung „Ortsmitte“> pdf
  • Bericht VU II „Ortsmitte II“> pdf
  • VU II Anlage Pläne zum Bericht > pdf
  • Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ > pdf
  • Abgrenzungsplan „Ortsmitte II“ > pdf
  • Protokollauszug der GR-Sitzung v. 24.03.2020 zur Vorlage Nr.2020/040 > pdf
  • Sanierungsinformation > pdf

Straßensanierung Im Breiten Wingert / Alemannenweg

Die Baumaßnahmen Im Breiten Wingert und im Alemannenweg sind gestartet. Der erste Bauabschnitt, der am 18. Mai begann, betrifft vor allem den Alemannenweg. Die Straße wird zu diesem Zweck voll gesperrt. Ab August/September werden die Arbeiten in der Straße Im Breiten Wingert fortgeführt. Wie zuvor im Frankenweg erfolgt auch hier eine Straßensanierung. Es werden Kanalisations-, Wasserversorgungs-, Gasversorgungs- und Straßenbauarbeiten vorgenommen. Die Arbeiten dauern circa ein Jahr und werden von der Firma Klaus Reimold GmbH aus Gemmingen duchgeführt.

Aufgrund der aktuellen Lage und zur Einhaltung des Infektionsschutzes wurden die Anwohnerinnen und Anwohner von allen Beteiligten in einer gemeinsamen Videokonferenz und mit einem Anschreiben informiert.

Bürgerinfo zur Baumaßnahme

Bürgerinformation von NetzeBW

Kontakt:

Beate Busch
Telefon: 06221 8651-43
E-Mail: beate.busch@dossenheim.de

Bürgermeisteramt

Rathausplatz 1

69221 Dossenheim

Telefon: 06221 8651-0
Fax: 06221 8651-15

gemeinde@dossenheim.de

Öffnungszeiten Rathaus

Bitte beachten: Momentan ist das Rathaus und das Bürgerbüro nach Terminabsprache Montag, Mittwoch, Freitag, 8 bis 12 Uhr und Dienstag, Donnerstag, von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr erreichbar.

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag         8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag       8:00 – 12:00,
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch      8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag  8:00 – 12:00,
14:00 – 16:00 Uhr
Freitag           8:00 – 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.

Kontakt: 06221  8651-55

 

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