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6. Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat heute die Sechste Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung notverkündet. Gemäß Art. 2 der Änderungsverordnung tritt diese am morgigen 02.11.2020 in Kraft.

Mit der Änderungsverordnung werden nunmehr die Beschlüsse der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 28.10.2020 umgesetzt. Hierfür wird in der bereits geltenden CoronaVO ein neuer § 1a eingefügt, dessen Geltung bis zum 30.11.2020 befristet ist.

Hier können Sie die Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung nachlesen: 6.VO zur Änderung der CoronaVO vom 01.11.2020.

Hier können Sie die ganz Corona-Verordnung nachlesen: Corona-Verordnung in der Fassung vom 01.11.2020

Mehr Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg.