Gemeinderat Dossenheim fasst Beschlüsse in öffentlicher Sitzung

 Der Dossenheimer Gemeinderat tagte am Dienstag, 26. Oktober, in öffentlicher Sitzung. Folgende Tagesordnungspunkte wurden besprochen: Aktueller Stand der geplanten Süddeutschen Erdgasleitung, Aufstellungs- und Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan „Ortsmitte II A – 2. Änderung“, Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022, Beteiligungsberichte der Gemeinde Dossenheim für die Jahre 2018, 2019 und 2020, Finanzzwischenbericht für das erste Halbjahr 2021 sowie die Gebührenkalkulation für die Obdachlosen- und Asylunterkünfte.

terranets bw präsentiert Planungsstand der Süddeutschen Erdgasleitung

Die Vertreter von „terranets bw“ stellten den aktuellen Planungsstand zur Süddeutschen Erdgasleitung (SEL) Abschnitt Mannheim bis Hüffenhardt vor. Diese betrifft auch die Gemeinde Dossenheim. Die Erdgasleitung soll bis 2026/27 fertiggestellt werden. Die Länge beträgt circa 250 Kilometer. Rechts und links der Leitung wird ein fünf Meter breiter Schutzstreifen installiert. Eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen wird weiterhin möglich sein. Gleichzeitig kann die Erdgasleitung auch parallel zu Glasfaserkabeln verlegt werden. Der Gemeinderat nahm diese Informationen zur Kenntnis.

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan
„Ortsmitte II A – 2. Änderung“

Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Bebauungsplans in zwei Bereichen zu. Zum einen soll für das Grundstück eines abgerissenen Einfamilienhauses eine neue Funktion gesucht werden. Zum anderen wurden auf dem anderen Teilbereich Parkflächen errichtet, um den Parkdruck zu senken. Der neue Bebauungsplan ist nun für einen Monat im Rathaus einsehbar. Ebenso können die Unterlagen auf der Homepage unter www.dossenheim.de eingesehen werden.

Verwaltung stellt Haushaltsentwurf 2022 vor

Dem Gemeinderat wurde der Haushaltsentwurf der Verwaltung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Zur Förderung der Transparenz schlägt die Gemeindeverwaltung vor, die Haushaltsberatungen in öffentlichen Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses durch zu führen. Die vorgesehenen Beratungstermine sind:

9. November 2021:  Beratung des Ergebnis- und Finanzhaushalts inklusive des Investitionsprogramms

11. November 2021: Beratungsfortführung (sofern notwendig)

30. November 2021: Haushaltsanträge der Fraktionen / Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 ist für die Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2021 geplant.

Finanzzwischenbricht für erstes Halbjahr 2021 vorgestellt

Die Gemeindeverwaltung stellte einen ersten Zwischenbericht über die Finanzen des ersten Halbjahres 2021 vor. Zum 30. Juni 2021 war mit einem Gesamtergebnis in Höhe von Minus 1.464.550 Euro geplant, davon: ordentliches Ergebnis: minus 1.475.100 Euro, Sonderergebnis: plus 10.550 Euro.

Im ersten Halbjahr 2021 sind ordentliche Erträge in Höhe von circa 11.410.000 Euro zu verzeichnen, davon:

  • Steuern und ähnliche Abgaben: 5.341.325 Euro
  • Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen: 4.551.275 Euro
  • Aufgelöste Investitionszuwendungen und –beiträge: 0 Euro
  • Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen: 647.980 Euro
  • Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte: 556.880 Euro
  • Kostenerstattungen und Kostenumlagen: 130.915 Euro
  • Sonstige ordentliche Erträge: 181.440 Euro

Dem gegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von ca. 12.684.000 Euro:

  • Personalaufwendungen: 2.462.720 Euro
  • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: 1.643.010 Euro
  • Abschreibungen: 6.790 Euro
  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen: 57.530 Euro
  • Transferaufwendungen: 7.723.880 Euro
  • Sonstige ordentliche Aufwendungen: 789.620 Euro

Aufgrund noch nicht realisierter Verkäufe von beweglichen Vermögensgegenständen reduzieren sich die außerordentlichen Erträge (Sonderergebnis) um 10.550 Euro.

In Summe stehen damit den Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt 2.528.870 Euro (ordentliche und außerordentliche Erträge) auch Minderausgaben in Höhe von 2.719.900 Euro gegenüber, wodurch im Gesamtergebnis im Vergleich zum Planansatz eine Verbesserung in Höhe von 191.030 Euro erzielt werden konnte.

Beteiligungsberichte der Jahre 2018 bis 2020 vorgestellt

Nach dem Gemeindewirtschaftsrecht ist die Gemeinde verpflichtet Auskunft über ihre Beteiligung an Unternehmen zu geben. Diese Beteiligungsberichte werden auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim veröffentlicht und wurden nun zur Kenntnisnahme dem Gemeinderat vorgelegt.

Gebühren für Obdachlosenunterkünfte neu kalkuliert

Der Unterbringungsbedarf von hilfsbedürftigen Menschen steigt. Auch der Bedarf an Obdachlosen- und Asylunterkünften der Gemeinde Dossenheim hat sich in den letzten drei Jahren verdoppelt. Politische, wirtschaftliche und gesundheitliche Spannungen auf der ganzen Welt werden zu einer weiterhin steigenden Tendenz führen. Aus diesem Grund und aufgrund von Neuerwerbungen und Anmietungen schlägt die Gemeinde eine Neukalkulation der Gebühren vor. Die Verwaltung schlägt eine einheitliche Gebühr für die Unterkünfte in der Edith-Stein-Straße 20, der Gerhard-Hauptmann-Straße 42 und der Bergstraße 27 vor. Die von der Verwaltung für diese Gebäude errechnete Gebühr beträgt 163,65 Euro. Bei den Unterkünften im Alten Gassenweg 2, dem Steinbruchweg 4 und in der Daimlerstraße 6 empfiehlt die Verwaltung aufgrund der Neuanschaffung bzw. Neuanmietung eine gesonderte Gebühr pro Unterkunft. Die von der Verwaltung errechnete Gebühr für den Alten Gassenweg beträgt 292,79 Euro, für den Steinbruchweg 4 ergibt sich ein Gebührenvorschlag von 302,69 Euro und für die Daimlerstraße 6 (Hotel Zum Bären) 309,44 Euro. Die Verwaltung empfiehlt, die Kostensätze auf volle Euro-Beträge nach unten abzurunden.

Alle Unterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats können im Bürgerinfoportal unter www.dossenheim.de eingesehen werden.